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Prozesse Hintergrund: ESM und Fiskalpakt

- EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS (ESM): Der ESM soll den im Mai 2010 gespannten ersten Rettungsschirm EFSF ablösen und langfristig zur Stabilisierung des Euro-Währungsgebietes beitragen. Die Institution mit Sitz in Luxemburg soll Mitgliedsstaaten der Eurozone unterstützen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der ESM soll über ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro verfügen. Diese Summe teilt sich auf in 80 Milliarden Euro einzuzahlendes und 620 Milliarden Euro abrufbares Kapital. Der deutsche Anteil am ESM beträgt 27,15 Prozent. Dies entspricht rund 22 Milliarden Euro eingezahltem und rund 168 Milliarden Euro abrufbarem Kapital. Umstritten sind die Ende Juni in Brüssel beschlossenen Pläne, den ESM in Zukunft womöglich auch für notleidende Banken zu öffnen.

- FISKALPAKT: Im Kampf gegen die Schuldenkrise haben 25 von 27 EU-Staaten im März den Pakt mit strengeren Haushaltsregeln unterzeichnet, es fehlen Großbritannien und Tschechien. Der Pakt verpflichtet die Unterzeichner unter anderem, ausgeglichene Haushalte anzustreben. Ferner sollen die Staaten nationale Schuldenbremsen einführen und in ihrem Recht verankern - kontrolliert vom Europäischen Gerichtshof EuGH. Der Pakt soll spätestens Anfang 2013 in Kraft treten, sofern ihn bis dahin zwölf Euro-Länder ratifiziert haben. Der Fiskalpakt wird mit dem Rettungsschirm verknüpft. ESM-Hilfen erhalten nur die Euro-Länder, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben.

- VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION (AEUV): Um auf europäischer Ebene die Einrichtung des dauerhaften Rettungsschirms ESM juristisch abzusichern, hat der Europäische Rat im März eine Änderung im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beschlossen. Kritiker sehen darin die Aufgabe des "Bailout-Verbots", wonach die Mitgliedsstaaten nicht für die Schulden der anderen haften. Auch dieser Änderung muss Deutschland mit einem Gesetz zustimmen. (dpa)



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