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Prozesse Vater von Winnenden-Täter hofft auf milderes Urteil

Tatwaffe beim Amoklauf von Winnenden
Tatwaffe des Amokläufers von Winnenden. Der Prozess gegen den Vater des Amkläufers muss neu aufgerollt werden. Foto: Ronald Wittek

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte das Urteil gegen den 53-Jährigen mehr als drei Jahre nach der Bluttat seines Sohnes Tim wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben (Az.: 1 StR 359/11).

Das Landgericht Stuttgart hatte K. im Februar 2011 wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der passionierte Sportschütze habe die Waffe und große Mengen an Munition einfach herumliegen lassen, obwohl er um die psychischen Probleme seines Sohnes wusste, hieß es damals zur Begründung. Dagegen hatten die Verteidiger Revision eingelegt. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Verteidigung keine Gelegenheit gehabt habe, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen.

Hoffnungen setzt der 53-Jährige dem Bericht zufolge vor allem auf die Befragung der Ärzte und Therapeuten, die seinen Sohn 2008 in einer psychiatrischen Klinik untersucht hatten. In ihrem Abschlussbericht schlossen sie den Angaben nach aus, dass von dem Teenager eine Gefahr ausgehe. "Die haben nichts gemerkt", sagte der Vater. "Aber der Bericht kam in der Verhandlung gar nicht zur Sprache." Er hoffe, dass die Rolle der Ärzte nun intensiver erörtert wird. "Vielleicht kommt jetzt die Wahrheit über die Vorgänge in der Klinik heraus."

"Es wird ja nur noch das verhandelt, was bislang nicht besprochen wurde", sagte Jörg K. dem "Focus" angesichts des Vorwurf, der neue Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht sei ein weiterer Schlag für die Angehörigen der Opfer. Der Amoklauf seines Sohnes am 11. März 2009 werde "keine direkte Rolle" mehr spielen. "Was da passiert ist, weiß man ja." (dpa)



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