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Urteile Versicherung zahlt nicht für gestohlene Fahrrad-Teile

Fahrraddiebstahl
Gilt die Police nur fürs ganze Fahrrad - oder auch für Einzelteile? Wer eine Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen genau durchlesen. Foto: Caroline Seidel

Ein Mann hatte von seiner Versicherung die Kosten für einen mehr als 500 Euro teuren Stoßdämpfer verlangt, den Diebe von seinem Fahrrad abgeschraubt hatte. Zudem wollte er die Einbaukosten des neuen Dämpfers von 100 Euro ersetzt haben. Das Amtsgericht wies in dem jetzt veröffentlichten Urteil die Klage ab (Aktenzeichen: 212 C 14241/11). Es liege kein Versicherungsfall vor, da das Fahrrad selbst nicht abhandengekommen sei. Ein Diebstahl von Teilen sei nicht versichert. Das sei in den Versicherungsbedingungen unzweifelhaft festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wer ein Fahrrad versichern will, sollte sich daher die Versicherungsbedingungen schon im Vorfeld genau durchlesen und im Zweifelsfall nachfragen. (dpa)



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