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Urteile Grillen ist auch auf dem Balkon erlaubt

Grillen auf dem Balkon
Grillen auf dem Balkon

Grillen auf dem Balkon sei bei warmen Temperaturen durchaus üblich, teilt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) in München unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 15 S 22735/03) mit. Solange der Grill nicht zu oft angeworfen wird, müssten andere Mieter dies dulden. Wichtig sei aber, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird - Belästigungen durch Rauch oder Ruß müssen die nicht klaglos hinnehmen.

In solchen Fällen kann es durchaus größeren Ärger geben: Grillt und frittiert ein Mieter trotz vorheriger Abmahnung seines Vermieters regelmäßig weiter, ist eine fristlose Kündigung rechtens, befand das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 10 S 438/01). (dpa/tmn)



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