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Immobilien Staffelmiete schließt weitere Mieterhöhungen aus

Mieter und Vermieter können eine sogenannte Staffelmiete vereinbaren. Damit werden für einen bestimmten Zeitraum Mieterhöhungen im Voraus vereinbart, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Vereinbarung über eine Staffelmiete ist zeitlich nicht beschränkt. Im Mietvertrag muss entweder der Erhöhungsbetrag oder der Gesamtbetrag der erhöhten Miete angegeben sein. Die Miethöhe darf nach jeder Erhöhung mindestens ein Jahr lang nicht verändert werden.

Wichtig für einen Mieter: Bei einer Staffelmiete sind weitere Mieterhöhungen, beispielsweise im Zuge von Modernisierungen, ausgeschlossen. Und interessant für Vermieter: Das Kündigungsrecht des Mieters kann in diesem Modell für bis zu vier Jahre ausgeschlossen werden, so Haus & Grund.



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