Gütetermine dienen dazu, eine Einigung zu erzielen, ohne dass es einer richtigen Verhandlung kommt. Aber Filipov wollte sich nicht gütlich einigen, er will prozessieren – obwohl ihm der Vorsitzende Richter Michael Ferber ziemlich deutlich zu verstehen gab, dass er die bisherigen Ausführungen Filipovs zur Auflösung des Betriebsrat nicht als ausreichend betrachtet. "Voraussetzung für diese Auflösung ist, dass der Betriebsrat als Gremium in grober Weise seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat", erklärte Ferber – und das scheint in keinem der vom Atlas-Chef vorgetragenen Punkte der Fall zu sein.
Filipov wirft dem Gremium unter anderem vor, dass es den wirtschaftlichen Erfolg der Firma mit seiner Verweigerungshaltung zu Überstunden und einer längeren Wochenarbeitszeit torpediere. Ferber erinnerte Filipov daran, dass der Betriebsrat nun mal Mitbestimmungsrechte habe, im Fall der 40-Stunden-Woche wäre eventuell sogar die IG Metall der Ansprechpartner. "Außerdem haben wir Überstunden zugestimmt", sagt Jörg Kreusel, Betriebsratsvorsitzender in Delmenhorst. Nur eben nicht unbegrenzt. Da Filipov keine neuen Arbeitskräfte einstellt, so lange er ihnen ein am Tarif angelehntes Gehalt zahlen muss, gebe es bereits Personallücken, die Filipov laut Kreusel ausschließlich mit Überstunden schließen will – und da spielen die Arbeitnehmervertreter nicht mit.
"Wir haben ihm auch Vorschläge gemacht, wie wir uns die Ausgestaltung der Mehrarbeit vorstellen – er hat das Papier vor unseren Augen bei einer Sitzung zerrissen", sagte Kreusel, der, wie er erzählte, zudem persönlich unter Druck gesetzt werde. Ihm sei angekündigt worden, dass er lediglich die Hälfte seines Juligehaltes überwiesen bekommen werde. Begründung: Kreusel leiste zu viel unbegründete Betriebsratsarbeit und fehle in der Produktion.
Filipov führte vor dem Gericht aus, dass der Betriebsrat dem Unternehmen schade. Vor allem drei Gruppen würden darunter leiden: "Wir als Firma, die Arbeitnehmer ..." – "... und das Gericht", warf Ferber ein. "Die Hälfte meiner Verfahren an meiner Kammer beschäftigen sich mit Atlas." Der Richter erläuterte, dass das Betriebsverfassungsgesetz bei Streitigkeiten auch externe Lösungswege wie eine Einigungsstelle eröffne. Ferber: "Im Moment rasen zwei Züge aufeinander zu. Wenn sie aufeinanderprallen, fliegt alles durch die Luft. Machen Sie einen Schnitt und gehen zum Wohle des Unternehmens aufeinander zu."





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