Stuhr (gil). Die Gemeinde Stuhr bittet zur Kasse. Wer Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Hundesteuer bezahlen muss, sollte bis zum 15. Mai eine Überweisung tätigen - falls keine Bankeinzugsermächtigung erteilt wurde. Am 15. Mai wird nämlich die zweite Rate 2012 für die genannten Steuern fällig. Überwiesen werden sollte das Geld auf eines der folgenden Konten: Kreissparkasse Syke, Bankleitzahl 29151700, Kontonummer 1190002004; Volksbank eG, Bankleitzahl 29167624, Kontonummer 1100270000 oder OLB, Bankleitzahl 28021705, Kontonummer 2222224400. Auf der Überweisung sollte das Kassenzeichen vermerkt sein. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss damit rechnen, Säumnisgebühren bezahlen zu müssen.
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