Er soll zur Erstürmung der Emder Polizeiwache aufgerufen haben. Dort war Ende März irrtümlich ein 17-Jähriger in Gewahrsam, der zeitweise als Verdächtiger im Fall der getöteten elfjährigen Lena aus Emdengalt. Nach dem Internet-Aufruf hatten sich nachts bis zu 50 Menschen vor der Wache versammelt und die Herausgabe des vorläufig Festgenommenen verlangt. Zu Übergriffen kam es nicht.
Der Angeschuldigte soll sich vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Emdenverantworten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist noch nicht entschieden. Nach Paragraf 111 Strafgesetzbuch wird derjenige, der öffentlich zu einer Straftat auffordert, wie ein Anstifter bestraft, wenn die Aufforderung Erfolg hat. Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, ist für Erwachsene Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren angedroht. (dpa)







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