Kommt das Gremium in Niedersachsen nach der Prüfung von Einzelfällen zu der Auffassung, dass es sich um einen Härtefall handelt, richtet sie die Empfehlung für ein Bleiberecht an den Innenminister. Sechs von acht Kommissionsmitgliedern müssen für ein Aufenthaltsrecht stimmen. Die letzte Entscheidung trifft der Minister.
Es gibt etliche Voraussetzungen, damit ein Fall in der Kommission überhaupt beraten werden kann. Wenn ein Termin für eine Abschiebung des Ausländers bereits feststeht oder Abschiebehaft angeordnet wurde, kann das Gremium nicht tätig werden. Zudem dürfen Asylbewerber keine erheblichen Straftaten begangen haben. Ein Härtefall-Ersuchen ist auch ausgeschlossen, wenn die Betroffenen ihren Lebenshalt nicht selbst finanzieren und öffentliche Unterstützung brauchen.
Die Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern sowie neun Stellvertretern. Der Vorsitzende der Kommission ist hauptamtlich tätig und nicht stimmberechtigt. Die Mitglieder werden von verschiedenen Organisationen vorgeschlagen wie dem niedersächsischen Landkreistag, dem Städtetag, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und auch dem Innenministerium. 2010 wandten sich 264 Ausländer an die Kommission. (dpa )









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