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NABU erfolglos Klage gegen Geflügelschlachthof gescheitert

Hohe Zäune schützen den Geflügel-Großschlachthof "Celler Land Frischgeflügel" in Wietze im Landkreis Celle (Foto vom 03.
Hohe Zäune schützen den Geflügel-Großschlachthof "Celler Land Frischgeflügel" in Wietze im Landkreis Celle (Foto vom 03.

Der Naturschutzbund Nabu ist mit seiner Klage gegen den umstrittenen Geflügel-Großschlachthof in Wietze bei Celle vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gescheitert. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag mit. Anders als vom Nabu geltend gemacht, sei unzumutbarer Lärm für die Nachbarschaft nicht zu erwarten, befanden die Richter. Der Ammoniak- und Stickstoffausstoß werde nach einem Gutachten nicht überschritten. Schwebstoffe und Stäube würden durch eine spezielle Abluftreinigung zurückgehalten. "Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole gibt es nicht", erklärten die Richter ergänzend.

Auch bauplanungsrechtliche Bedenken bestünden nicht. "Die streitige Baugenehmigung wurde vor dem Wirksamwerden des Bebauungsplanes erteilt und war mit dem Planungsstand in vollem Umfang vereinbar", heißt es in der Urteilsbegründung. Ein spezielles Raumordnungsverfahren hätte nicht durchgeführt werden müssen, und die Fläche in Wietze komme als einzige im Kreis für eine derartige Schlachtanlage infrage.

Der Nabu Niedersachsen hatte Klage gegen die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg für den Schlachthof eingelegt, weil er die vom Hof ausgehenden Belastungen nicht genügend berücksichtigt sieht. Die nach Nabu-Angaben größte Hähnchenschlachtanlage Europas stößt bei Tierschützern, Anwohnern und Umweltschutzverbänden auf massive Kritik. In Wietze sollen bis zu 135 Millionen Hähnchen im Jahr geschlachtet werden. Rund 600 Menschen arbeiten nach Betreiberangaben bereits auf dem Hof.

Der Verkehr von errechneten rund 400 Lastwagen täglich führt nach einem Schallgutachten nicht zu einer Überschreitung der Werte, entschied das Verwaltungsgericht. Auch der vom Schlachthof erzeugte Lärm liege unterhalb der für eine Wohngegend zugelassenen Werte. Das Urteil fiel Ende Juni, wurde aber erst am Dienstag bekannt. (Az: 2 A 111/11, Urteil vom 28. Juni 2012)

"Wir bedauern die Entscheidung. Das Urteil ist eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner", sagte Nabu-Geschäftsführer Ulrich Thüre am Dienstag. "Wir prüfen die 32-seitige Urteilsbegründung und überlegen dann, ob wir Revision einlegen". (dpa)



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peteris am 25.05.2013 10:14
Das ist ja auch kein Testspiel. Werder wollte sich bei den vielen Werder - fans aus Delmenhorst mit einem Auftritt bedanken.
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adagiobarber am 25.05.2013 09:09
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