Hintergrund seien die Anforderungen der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland verpflichtet ist. Grundlage des Beschlusses seien Dokumente, die Niedersachsen mit dem Bund und den Küstenländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein vorgelegt habe.
Neben aktuellen Belastungen, wie die Einleitung von Schadstoffen oder Plastikmüll werden darin Vorstellungen für Umweltziele formuliert. (dpa)









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