
40 Euro – das ist die Summe, über die sich Elmar Vitt jedes Jahr aufs Neue ärgert. So viel muss der Hundehalter aus Salzhausen für seinen sieben Jahre alten Yorkshire-Terrier Sir Monti an die Gemeinde zahlen. Stutzig wurde er, als er vor drei Jahren mit seiner Frau, Sir Monti und dessen Partnerin Viola von der Stadt aufs Land zog. Mit einem Schlag habe sich die Abgabe für den Ersthund verdoppelt, sagt der Anwalt. Er konnte und wollte die Erhöhung nicht nachvollziehen, wälzte Akten, Gutachten und juristische Schriften und kam zu dem Ergebnis: "Die Hundesteuer ist heute nicht mehr zu rechtfertigen." Wenn Vitt über die Abgabe spricht, kommt er richtig in Fahrt. Hundebesitzer seien die "Melkkühe der Nation", sagt er, die Hundesteuer "ungerecht", "nicht angemessen" und einzig und alleine nur dazu da, um die leeren Kassen der Städte und Gemeinden zu füllen.
Tatsächlich dürfen die Kommunen entscheiden, ob und in welcher Höhe sie eine Hundesteuer erheben. Grundlage dafür ist das sogenannte Steuerfindungsrecht, das in Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes geregelt ist. Im vergangenen Jahr haben Städte und Gemeinden in Niedersachsen mehr als 30,6 Millionen Euro allein durch die Hundesteuer eingenommen. Das Geld müssen die Kommunen aber nicht für einen bestimmten Zweck, also beispielsweise für die Reinigung von Parks und Gehwegen, ausgeben. Sie dürfen davon auch Straßen ausbessern oder Schulen sanieren. "Das ist der Unterschied zu Gebühren", sagt Berthold Ernst von Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund.

Mit der Hundesteuer wollen die Kommunen aber auch verhindern, dass es zu viele von ihnen gibt. "Wir wollen den Leuten nicht den Spaß am Hund vermiesen. Wir wollen aber auch nicht, dass es ausufert", sagt Ernst. Insbesondere ihre Hinterlassenschaften bedeuteten ein "nicht unerheblichen Aufwand für die öffentliche Hand".
Elmar Vitt will dieses Argument nicht gelten lassen. Seiner Meinung nach zählt nur der wirtschaftliche Faktor. "Die Gemeinden sind doch froh um jeden Hund, weil sie damit Geld einnehmen können", sagt der Anwalt. Und: "Auf Kinder erhebt man keine Steuern. Lärm und Dreck machen sie auch."
Dem Hundehalter geht es aber eigentlich auch nicht um das Geld. Es geht ihm ums Prinzip, also die Hundesteuer an sich. Schließlich müssen Besitzer von Katzen, Pferde und Co. keine Abgabe zahlen. Eine Debatte, für alle Haustiere eine solche Abgabe einzuführen, will er aber nicht anstoßen: "Tierliebe darf man nicht besteuern", sagt der Hundehalter und verweist auf das Grundgesetz, das in Artikel 20a Tiere als Mitgeschöpfe ausweise.
Erfolg hatte der Anwalt aus Salzhausen mit seinen Argumenten nicht. Zumindest vor den deutschen Gerichten. Im Mai 2010 entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg gegen ihn; die Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Juni vergangenen Jahres scheiterte; beim Bundesverfassungsgericht kam seine rund 40 Seiten umfassende Schrift inklusive Gutachten und juristischen Veröffentlichungen gar nicht erst zur Verhandlung: Im Januar teilte Karlsruhe mit, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werde. "Fünf Millionen Hundebesitzer sind den Richtern zu unwichtig", kommentiert Vitt das Urteil.
Unterstützung bekommen Sir Monti und sein Herrchen dafür vom Verband für das Deutsche Hundewesen, die Tierschutzorganisation Tasso und der Deutsche Tierschutzbund und einem Hundemagazin, die sich zum Bündnis "Stoppt die Hundesteuer" zusammengeschlossen haben. Dieses sammelt derzeit Unterschriften gegen die "Luxussteuer", mit der sie Vitts Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen. Diese will er Ende Juni einreichen.
Denn die Absagen der deutschen Gerichte haben Sir Montis Herrchen nicht entmutigt. Im Gegenteil: Seine Klage richtet sich nicht mehr allein gegen die Hundesteuer; der Hauptgrund soll nun vor allem die deutsche Rechtsprechung betreffen, die seine Argumente bei den Verhandlungen nicht ausreichend gewürdigt haben soll. Von den "Drei-Zeilen-Urteilen" und dem pauschalen Argument, dass es die die Hundesteuer schon immer gegeben habe, hat er die Nase voll. "Ich werde die Bundesrepublik Deutschland verklagen, weil sie die Mindeststandards der Rechtsstaatlichkeit nicht einhält." Ob er in Strasburg Erfolg haben wird, kann Vitt zwar nicht einschätzen. Aber er rechnet sich "reelle Chancen" aus – auch, weil es in vielen Staaten keine Hundesteuer mehr gebe. "Sie werden die Argumente daher zur Kenntnis nehmen", sagt er süffisant.
Die Aktion des Bündnisses sieht man beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund gelassen. "Es ist verständlich, dass die Halter eine andere Position haben", sagt Berthold Ernst. Sollten die Richter in Strasburg Vitt Recht geben, könnte das seiner Meinung nach Folgen aber haben – und zwar nicht nur für die Hundesteuer, sondern für alle Abgaben, die die den Kommunen nach dem Steuerfindungsrecht einfordern. "Dann muss man gucken, welche rechtliche Relevanz der Paragraf des Grundgesetzes noch hat", sagt Ernst. Ein Wegfall würde die öffentlichen Kassen aber nicht ruinieren.








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