Die Gemeinde Ganderkesee hat keine gesonderten Regelungen darüber getroffen, wann das Rasenmähen verboten ist. Das regelt nämlich bereits die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes). Danach dürfen Rasenmäher und Vertikutierer an Werktagen, also montags bis sonnabends, grundsätzlich in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden. Besonders laute Geräte (etwa Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor, Freischneider oder Laubbläser) dürfen nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
An Sonn- und Feiertagen dürfen in Wohngebieten offiziell keine Geräte und Maschinen betrieben werden. Das gilt auch für Rasenmäher. Wer trotzdem mäht, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
"Aber auch wenn an Werktagen das Rasenmähen aus rechtlicher Sicht bereits morgens ab 7 Uhr sowie über die Mittagszeit erlaubt ist, sollte im Interesse einer guten Nachbarschaft keiner seinen Rasen morgens vor 8.30 Uhr oder während der Mittagszeit zwischen 12.30 Uhr und 15 Uhr mähen", lautet die Position der Gemeindeverwaltung.








Niederschlagswahrscheinlichkeit: 
Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos registrieren »