Grundsätzlich gehe die Polizei wohlwollend an die Autokorsos heran, erklärt der Pressesprecher. "Aber da, wo Grenzen überschritten werden oder das Ganze ausufert, schreiten wir natürlich ein." Wie das dann endet, liegt nicht zuletzt am Verhalten des Betroffenen. Die Polizei kann es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Zeigt sich der Feiernde jedoch uneinsichtig, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei grob verkehrswidrigem Verhalten oder einem Straftatbestand, wie zum Beispiel Alkohol am Steuer, ist es allerdings sofort vorbei mit der wohlwollenden Prüfung, betont Menzel.
Was bislang in Achim aber nicht der Fall war, so Uwe Ruppe, Chef zu des Streifen- und Ermittlungsdienstes. Seine Kollegen konnten es bislang nach den Deutschlandspielen bei der wohlwollenden Beobachtung der jubelnden Fußballfans auf dem Gieschen-Kreisel belassen: "Die fahren da eine Viertelstunde im Kreis und freuen sich tierisch, ansonsten stört das nicht."









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