"Hier muss unterschieden werden zwischen dem Begriff Fahrerlaubnis und Führerschein-Dokument", sagt die Fachdienstleiterin Bürgerservice und Straßenverkehr beim Landkreis, Ulrike Wilkens. "Nach dem derzeitigen Rechtsstand bleibt die jetzige Fahrerlaubnis im vollen Umfang lebenslang erhalten, egal, ob man einen grauen, rosafarbenen oder Scheckkarten-Format-Führerschein hat. Als letzter Termin für die Umstellung des jetzigen Dokuments in das ab 19. Januar 2013 einzuführende neue Format steht der 20. Januar 2033 fest." Es bestehe keine Dringlichkeit, gerade jetzt sein Dokument noch umzutauschen.
Dazu habe man die nächsten 20 Jahre noch Zeit. "Bei Neuausstellung eines verloren gegangenen Führerscheins bleibt der alte Status erhalten", betont Ulrike Wilkens.
Das neue EU-Dokument werde für 15 Jahre ausgestellt, dann müsse unter Vorlage eines aktuellen Lichtbildes ein neuer Führerschein beantragt werden – das Verfahren sei ähnlich wie beim Personalausweis. Ulrike Wilkens: "Eine Prüfung der Kraftfahreignung ist damit nicht verbunden."








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