Weit kam er damit allerdings nicht. Schon zwei Stunden nach der Tat wurde er vor seiner Wohnung von einem Sondereinsatzkommando der Bremer Polizei überwältigt. Für den Angeklagten nicht überraschend: "Ich wusste gleich, dass ich da Sch... gemacht habe."
Den 39-Jährigen, der die Tat gleich zum Prozessauftakt gestand, drückten Beziehungsprobleme und berufliche Schwierigkeiten. Als die finanzielle Situation immer enger wurde und auf dem Konto über 100000 Euro auf der Soll-Seite standen, entschloss sich der arbeitslose Mechaniker nach angeblich langem Zögern zu dem Raubüberfall.
Sein Objekt wählte er mit Bedacht aus. Der Mann ist in Kirchweyhe aufgewachsen und kannte sich daher in dem Ort gut aus. Das kleine Geschäft des Goldschmiedemeisters hatte er zwei Tage zuvor beobachtet. Von einer spontanen Tat könne schon daher nicht die Rede sein, befand die 1. Große Strafkammer. Der Angeklagte hatte in seiner geständigen Einlassung behauptet, bis zuletzt mit sich gerungen zu haben: Mach ich´s oder mach ich´s nicht? Letztlich habe es sich um eine Kurzschlussreaktion gehandelt.
Diese Reaktion des Täters hat den überfallenen Schmuckhändler allerdings nicht davor bewahrt, mit einem Messer bedroht zu werden. Der 55-Jährige im Zeugenstand: "Der Angeklagte hat gesagt, wenn ich nicht die Klappe halte und liegen bleibe, sticht er mich ab."
Der 39-Jährige bestritt derartige Vorwürfe vor Gericht vehement. Er gab aber zu, den Juwelier mit dem Klappmesser an der Hand verletzt zu haben. "Ja, ich hatte es schon aufgeklappt in der Jackentasche, als ich den Laden betrat", räumte er ein. Das Gericht wertete diesen Part des Tathergangs als fahrlässige, nicht vorsätzliche oder gefährliche Körperverletzung, wie es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hieß. Der Juwelier war im Dezember 2011 schon einmal überfallen worden und befindet sich seither in psychotherapeutischer Behandlung.







Niederschlagswahrscheinlichkeit: 
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