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Teuer
Dies urteilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Anhänger der "Roten Teufel" hatten beim Spiel in Mainz am 25. Februar, in Stuttgart am 9. März sowie in Leverkusen am 11. April Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (dpa)





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