Fotostrecke Fahrrad-Regeln: Was ist erlaubt im Straßenverkehr?

Bremen. Müssen Radfahrer beim Abbiegen den Arm ausstrecken? Ist der Fahrradhelm Pflicht? Und warum sind Kopfhörer im Ohr so gefährlich? WESER-KURIER Online hat mir der Verkehrspolizei gesprochen und beantwortet die wichtigsten Fahrrad-Regeln im Straßenverkehr in einer Fotostrecke.

Fahrradfahrer müssen immer auf Radwegen fahren. Gekennzeichnet sind sie durch ein blaues Schild mit weißem Fahrrad. Erst
Auf der linken Seite darf nur gefahren werden, wenn ein entsprechendes Schild mit Fahrrad und zwei Pfeilen dies anzeigt.
Auf dem Bürgersteig zu fahren, ist nicht erlaubt. Die Polizei ahndet den Verstoß mit zehn Euro Verwarnungsgeld. Anders s
Rotlicht-Verstöße bestraft die Polizei bei Radfahrern genau so streng wie bei Autofahrern. Ist die Ampel noch nicht läng
Wer abbiegen will, muss das „rechtzeitig und deutlich“ ankündigen.  Bei einem Auto macht das der Blinker. Da
Die Verkehrspolizei greift ein bei Radfahrern ein, die ab 0,3 Promille „Ausfallerscheinungen“ haben, zum Bei
Auf Radwegen sind Fahrradfahrer meistens ungestört. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Bus- und Straßenbahnhaltestell
Fahrradhelme sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings Allerdings wird ein Helm von der Polizei dringend empfohle
Mit dem Handy am Ohr mal kurz beim Fahrradfahren telefonieren? Laut Verkehrspolizei ist das verboten. Wer sich erwischen
Und Kopfhörer im Ohr? Wichtig ist laut Polizei, dass Radfahrer beim Fahren ihre Umgebung noch wahrnehmen können: Martins
Zebrastreifen schützen Fußgänger, nicht Radfahrer. Und nur bei Fußgängern müssen Autos anhalten. Ein Autofahrer könne la
Nebeinander auf dem Rad fahren ist nur erlaubt, wenn dadurch keine  anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. Passier
Es ist generell nicht erlaubt, Anhalter auf dem Gepäckträger oder auf dem Fahrradlenker mitzunehmenn. Wer von der Polize
Einkaufstüten an den Lenker hängen? Laut Verkehrspolizei ist das nicht verboten, so lange die Verkehrssicherheit des Rad
Wer Kinder auf dem Fahrrad mitnimmt, braucht dafür einen speziellen Kindersitz, um Unfälle zu vermeiden. „Ohne Kin
Freihändiges Fahren wird von der Polizei mit fünf Euro Verwarnungsgeld bestraft.
In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer schneller fährt oder Fußgänger behin
Vorderrad- und Hinterradbremse, rotes Rücklicht mit Rückstrahler, weißer Frontreflektor, Scheinwerfer mit Dynamo, gelbe
Übersicht
© Bundesanstalt für Straßenwesen
1 / 19
Bisher 0 Kommentare Eigenen Kommentar schreiben »

 
Bremen
Proteste von Justiz und Polizei
Fünf Jahre Freiheitsstrafe
Urteil im K.o.-Tropfen-Prozess
Feuerwehr Bremen
Hausbrand in Nord: Keine Brandstiftung
Sanierungspaket für Klinikverbund
199 Millionen Euro für die Geno
Niedersachsen
Hochwasser: Weil lehnt Kredite ab
 
Unterstützung für betroffene ...
Hochwasser: Bremen zahlt Millionen
Neue Ortsamtsleiterin in Horn-Lehe
Heftige Kritik an Wahl von Inga Nitz
Hunde in Bremen
Rot-Grün will Auslaufflächen für Hunde
Alkoholverkauf an Jugendliche
SPD fordert härtere Strafen
Umfrage auf WESER-KURIER Online
User uneins über Freilaufflächen