Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Dienste und Digital-Abonnements

§ 1  Anbieter, Geltungsbereich, Online-Dienste und Änderungsvorbehalt

(1)   Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den Bezug der kostenpflichtigen Online-Dienste der Bremer Tageszeitungen AG, Martinistraße 43, 28195 Bremen (nachfolgend: BTAG) über ein digitales Abonnement (§ 2) durch einen Abonnenten (nachfolgend Abonnent oder Nutzer)

Die Online-Dienste der BTAG sind:

a.     Die digitale Applikation „WK App“ (nachfolgend: App),

b.     das E-Paper und

c.      die Internetseite, www.weser-kurier.de (nachfolgend: Website).

(2)   Die BTAG bietet über die Online-Dienste Nachrichten und Informationen in Form von kostenlosen und kostenpflichtigen Inhalten bzw. Diensten. Will ein Nutzer auf die kostenpflichtigen Inhalte zugreifen, muss er eines der in § 2 genannten Abonnements abschließen.

(3)   Die Erbringung von Leistungen und Angeboten erfolgt innerhalb der Online-Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB sowie der gesonderten -Nutzungsbedingungen zur Registrierung auf der Website. Der Einbeziehung von Allgemeinen Nutzungs-/Geschäftsbedingungen eines Nutzers wird schon jetzt widersprochen.

(4)   Die BTAG behält sich ausdrücklich vor, die Leistungen oder Angebote insgesamt oder Teile davon jederzeit zu beenden oder einzuschränken. Dazu gehören alle Dienste/Inhalte/Angebote. Wenn Nutzer einen kostenpflichtigen Abo-Dienst erworben haben, erfolgt eine Einstellung des Dienstes nur nach Ankündigung innerhalb einer angemessenen Frist.

(5)   Die BTAG ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu Änderungen dieser AGB berechtigt.

a.     Die BTAG wird diese Änderungen nur aus triftigem Grunde durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, gesetzlichen Änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung sowie sonstigen gleichwertigen Gründen.

b.     Wird durch die Änderung das vertragliche „Leistungs-Gegenleistungs-Gleichgewicht“ (sog. „Äquivalenz“) zwischen der BTAG und dem Nutzer erheblich gestört oder der Regelungsgehalt einer im Katalog des § 309 BGB genannter Tatbestand berührt, so unterbleibt die Änderung.

c.      Bei einer geplanten Änderung wird der Nutzer informiert. Der Nutzer wird eine angemessene Frist zum Widerspruch haben. Zudem wird die BTAG den Nutzer bei Beginn der Frist über die Folgen bzw. die Bedeutung einer unterbliebenen, fristgerechten Reaktion ausdrücklich hingewiesen.

§ 2  Digital-Abonnements und Zugang zu Online-Diensten

(1)   Die Online-Dienste können nur im Rahmen und bei Abschluss eines der nachfolgenden Digital-Abonnements des BTAG bezogen werden:

a.     WK+ Premium

b.     WK+ Basic

c.      WK+ Family/Business

d.     Digital-Paket

(2)   Ein Abonnement kommt erst mit der Annahmeerklärung der BTAG zustande. Diese folgt stets dem Angebot des Kunden bzw. potenziellen Abonnenten. In diesem Zusammenhang behält sich die BTAG vor, einzelne Angebote auf Abschluss eines Abonnements abzulehnen.

(3)   Das Abonnements WK+ Premium bündelt die Nutzung der Website, der App und des E-Papers inkl. Zugang zum digitalen Archiv der BTAG. Mit diesem Abo haben Sie also Zugriff auf alle Online-Dienste der BTAG.

(4)   Die Abonnements WK+ Basic und WK+ Family/Business berechtigten zur Nutzung der Website und der App. Im Rahmen des WK+ Basic Abonnements hat ein Nutzer Zugriff auf die Online-Dienste. Das WK+ Family/Business Abonnements beinhaltet den Zugriff von bis zu vier unterschiedlichen Nutzern.

(5)   Mit dem Digital-Paket wird ein WK+ Premium-Abonnement (§ 2 Abs. 2) abgeschlossen. Darüber hinaus erhält der Abonnent zusätzlich ein von der BTAG angebotenes Tablet seiner Wahl zum Vorzugspreis. Die bei Vertragsabschluss zur Wahl stehenden und angebotenen Tablets sind auf der Website der BTAG einsehbar. Die Auswahl an Tablets wird regelmäßig geändert. Sollte das Wunschtablet nicht verfügbar sein, wird die BTAG dem Abonnenten einen gleichwertigen Ersatz anbieten.

a.     Das im Rahmen des Digital-Pakets angebotene Tablet wird gem. § 449 Abs. 1 BGB unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Bezugspreises des Abonnements übereignet (Eigentumsvorbehalt). Das Tablet verbleibt bis dahin im Eigentum der BTAG. Mit Zahlung des vollständigen Bezugspreises geht somit das Eigentum an dem Tablet auf den Abonnenten über.

b.     Zahlt der Abonnent, aus welchem Grund auch immer (Zahlungsunfähigkeit, Kündigung etc.), den fälligen Bezugspreis nicht oder nur unvollständig oder verweigert er ernstlich die Zahlung, ist der Abonnent verpflichtet, das Tablet auf erstes Anfordern an die BTAG an diese oder einen von der BTAG benannten Dritten herauszugeben.

c.      Ist eine Herausgabe des Tablets an die BTAG nicht möglich oder wird das Tablet nicht rechtzeitig herausgegeben oder ist das zurückgegebene Tablet beschädigt, gelten die gesetzlichen Regelungen.

d.     Mit Hinblick auf etwaige Sach- oder Rechtsmängel an dem Tablet gelten die gesetzlichen Regelungen zum Mängelgewährleistungsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darüberhinausgehende Gewährleistungsrechte oder Garantien werden durch die BTAG nicht gewährt.

e.     Der Abonnent ist, bis zum vollständigen Eigentumserwerb durch ihn (§ 2 Abs. 4 a) nicht berechtigt, das Eigentum oder ein etwaiges Anwartschaftsrecht an einen Dritten zu übertragen. Bei Pfändungen des Tablets durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Abonnent auf das Eigentum der BTAG hinweisen und die BTAG unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit die BTAG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die der BTAG in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Abonnent.

f.       Nur Abonnenten mit Wohnsitz in Deutschland können ein Digital-Paket-Abonnements abschließen.

§ 3  Registrierung und Zugangsdaten

(1)   Für den Zugriff die kostenpflichtigen Inhalte der Online-Dienste nach Abschluss eines der vorgenannten Digital-Abonnements, muss der Nutzer seine Zugangsdaten für die Online-Dienste, nach dem vorgesehenen Prozess, festlegen und sich registrieren.

Diese zum Zugriff auf die Online-Dienste berechtigenden Zugangsdaten des jeweiligen Abonnenten sind vertraulich aufzubewahren. Der Nutzer übernimmt die Verantwortung für das Nutzerkonto. Eine missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos, z.B. durch einen Nichtberechtigten, ist der BTAG unverzüglich mitzuteilen.

(2)   Die Zugangsberechtigung gem. Abs. 1 ist nur im Rahmen der vertragsgemäßen Abonnement-Nutzung übertragbar.

(3)   Die vom Nutzer festgelegten Zugangsdaten gelten für den Zugriff auf alle, im Rahmen des jeweils abgeschlossenen Digital-Abonnements, inkludierten Online-Dienste

§ 4  Geistiges Eigentum, Urheber-, Marken und Schutzrechte

(1)   Die BTAG behält sich im Rahmen der Digital-Abonnements und Online-Dienste sämtliche Urheber-/Marken- und andere Schutzrechte an ihren Inhalten/Diensten, insbesondere bezüglich der Artikel, Fotos, Grafiken, Software und Texte vor.

(2)   Alle im Rahmen der Online-Dienste zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Inhalte sind geistiges Eigentum der BTAG oder geistiges Eigentum Dritter, welches mit Einverständnis des Dritten durch die BTAG genutzt wird. Denkbar ist auch, dass die Inhalte marken- und urheberrechtlich geschützt sind oder andere Schutzrechte daran bestehen.

Die Inhalte der Online-Dienste dürfen deshalb ausschließlich zu privaten und schulischen Zwecken genutzt, nicht aber durch den Nutzer selbst publiziert oder kommerziell (gewerblich) verwendet werden, sofern die BTAG einer solchen Nutzung nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat. Eine Veränderung der Inhalte oder die Entfernung von Urheberhinweisen ist nicht zulässig.

§ 5  Preise

(1)   Die Preise der Digital-Abonnements sind der Preisübersicht auf der Website der BTAG einsehbar. Die BTAG und der Abonnent können im Einzelfall individualvertraglich andere Preise vereinbaren.

(2)   Bei einem ermäßigten Bezugspreis eines Abonnements für Studenten ist der Nachweis des bestehenden Studiums, bei Abschluss des Vertrages, mittels einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung zu erbringen. Aktuellere Folgebescheinigungen sind unaufgefordert der BTAG vorzulegen. Wird das Studium beendet, aus welchen Gründen auch immer, ist dies vom Abonnenten umgehend der BTAG mitzuteilen. Werden die Nachweise nicht vorgelegt oder vertragswidrig keine Beendigungsanzeige des Studiums vorgenommen, schuldet der Abonnent den vollen Bezugspreis.

§ 6  Zahlarten

(1)   Folgende Zahlarten für die Digital-Abonnements stehen zur Verfügung:

a.     SEPA-Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt frühestens zum nächstmöglichen Fakturatermin, nämlich jeweils montags bzw. zum 1. eines Monats. Unsere Gläubiger-ID lautet: DE50ZZZ00000359909. Bei der Auswahl der Zahlungsart "SEPA-Lastschrift" fallen, von Seiten der BTAG, keine zusätzlichen Gebühren an.

b.     Kreditkarte: Für die Abbuchung des Rechnungsbetrages gilt Abs. 1 a entsprechend. Bei Auswahl der Zahlungsart "Kreditkarte" fallen, von Seiten der BTAG, keine zusätzlichen Gebühren an. Die Abrechnung der Website via Kreditkarte erfolgt durch BTAG.

c.      PayPal: Der Nutzer wird am Ende des Bestellprozesses zu "PayPal" weitergeleitet. Der Nutzer muss sich hierzu bei PayPal anmelden, die Rechnungsdetails überprüfen und dann den Bestellvorgang mit einem Klick abschließen. Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" fallen, von Seiten der BTAG, keine zusätzlichen Gebühren an.

(2)   Gerät der Nutzer mit einer Zahlung nach vorstehend Abs. 1 in Verzug, so ist er als Verbraucher zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Ist der Nutzer bzw. Abonnent ein Unternehmen, ist der zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet.

(3)   Vorbehaltlich anderer Fälligkeitsregelungen aus diesen AGB sind Zahlungen stets sofort fällig.

§ 7  Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1)   Ein Recht zur Aufrechnung mit einer Forderung gegen die BTAG steht dem Nutzer nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden, unbestritten oder von der BTAG anerkannt wird.

(2)   Der Nutzer kann das Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8  Lieferung

(1)   Die Bereitstellung sämtlicher Digital-Abonnements-Dienste erfolgt innerhalb der App, des E-Papers oder der Website, sofern sich der Nutzer erfolgreich mit seinen Zugangsdaten angemeldet und ein Digital-Abonnement (§ 2) abgeschlossen hat.

(2)   Dem Kunden ist bekannt, dass technische oder betriebliche Störungen den Zugang zu den kostenpflichtigen digitalen Diensten/Inhalten einschränken können. Die BTAG wird im Rahmen des technisch und betrieblich Zumutbaren alles Erforderliche unternehmen, um bestehende Störungen umgehend zu beheben. Die Bereitstellung digitaler Dienste/Inhalte zum angegebenen Zeitpunkt bzw. in der angegebenen Laufzeit wird von der BTAG daher nicht zugesichert.

§ 9  Laufzeit und Beendigung eines Digital-Abonnements

(1)   Alle Digital-Abonnements haben, vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen AGB, eine feste Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die vorgenannte Mindestlaufzeit verlängert sich stets um jeweils einen weiteren Monat, wenn der Abonnent/Nutzer nicht spätestens 5 Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit das Digital-Abonnement kündigt. Für die Einhaltung der 5-Tagesfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgebend.

(2)   Das Digital-Paket (§ 2 Abs. 4) hat abweichend von vorstehend Abs. 1 eine feste Lauf- und Bezugslaufzeit von 24 Monaten und kann in diesem Zeitraum nicht ordentlich gekündigt werden. Nachstehend Abs. 4 bleibt von diesem Abs. 2 unberührt. Eine ordentliche Kündigung des Digital-Paket-Abonnements ist somit mit Erklärung zum 15. eines Monats erstmals zum Ende des 24. Monats möglich. Wird das Abonnement nicht gekündigt ist, verlängert es sich um jeweils einen weiteren Monat.

(3)   Abweichend von Abs. 1 gilt für die Kündigung eines WK+ Premium Abonnements eine 1-montige Kündigungsfrist, welche jeweils zum 15. eines Monats zu erklären ist.

(4)   Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5)   Eine Kündigung gemäß vorstehend Abs. 1 bis 3 ist zu richten an die Bremer Tageszeitungen AG, Martinistraße 43,28195 Bremen. Sie kann per Fax an die Nr. 0421/3671-1020 oder per E-Mail an aboservice@weser-kurier.de erklärt werden. Die Kündigung ist unter Nennung der jeweiligen Kundennummer sowie der Vor- und nach Nachnamen des Abonnenten/Nutzers zu erklären.

§ 10        Gewährleistung und Haftung

(1)   Die BTAG übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Geeignetheit und Aktualität sowie Brauchbarkeit der Online-Dienste-Inhalte. Hinweise, Empfehlungen und Auskünfte sind unverbindlich. Jegliche Verwendung der angebotenen Inhalte geschieht auf eigenes Risiko des Nutzers.

(2)   Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten, technische Ausfälle oder vergleichbare allgemeine Fehler können dazu führen, dass Inhalte und/oder Angebote (teilweise oder in Gänze) vorübergehend oder dauerhaft nicht verfügbar sind. Die BTAG stellt sicher, dass zu ca. 90% im Jahr die kostenpflichtigen Inhalte der Online-Dienste zur Verfügung stehen. Hiervon ausgenommen sind die üblichen Wartungs-, Reparatur-, und Aktualisierungsarbeiten, die vom Nutzer hinzunehmen sind und in diesem 90%igen-Zurverfügungstellungsziel nicht enthalten sind. Für die Nutzung der kostenfreien Inhalte/Dienste steht dem Nutzer kein Anspruch zu.

(3)   Die BTAG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Dasselbe gilt für Schadenersatzansprüche, die aus der Übernahme einer Garantie resultieren. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4)   Es ist nicht ausgeschlossen, dass Dritte die Online-Dienste widerrechtlich und trotz aller vorgenommenen Sicherheitsvorkehrungen durch die BTAG missbrauchen und/oder sonst beeinträchtigen, um digitale Schadsoftware (wie Viren, Trojaner etc.) zu verbreiten. Für Schäden, die aus der Nutzung der Dienste/Inhalte entstehen, übernimmt die BTAG keine Haftung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen von der BTAG und/oder etwaigen verbundenen Unternehmen.

(5)   Die BTAG haftet nicht für fremde Inhalte, die über die Website, die App und/oder das E-Paper erreichbar sind, wie bspw. Inhalte fremder Internetseiten, auf die durch Links verwiesen wird oder die von Nutzern auf der Website und/oder innerhalb der App veröffentlicht wurden (bspw. "Community-Beiträge" - sofern vorhanden - etc.).

(6)   Im Übrigen haftet die BTAG nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(7)   Soweit vorstehend nicht etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Soweit eine Haftung von der BTAG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der BTAG.

(8)   Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Nutzer von den, den Anspruch begründenden, Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

§ 11        Sperrung von Inhalten

Verstößt der Nutzer gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen, ist die BTAG berechtigt, die kostenfreien und/oder kostenpflichtigen Dienste/Inhalte für den Nutzer/ Abonnenten zu sperren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleibt davon unberührt.

§ 12        Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen gegen die BTAG ist der Sitz der BTAG in Bremen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

§ 13        Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

(1)   Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Abonnenten/ Nutzer und der BTAG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(2)   Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3)   Es gelten regelmäßig diese AGB in der jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

(4)   Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen wirksam. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 1. Oktober 2022

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