1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Bremer Tageszeitungen AG (nachfolgend „WESER-KURIER“ oder „Wir“) mit unseren Kunden im Bereich Agenturgeschäft, d.h. insbesondere für Webdesign, Werbemitteldesign und andere kreative Tätigkeiten zu Werbezwecken, Social Media Marketing und Advertising, Search Engine Advertising und Optimierung.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, gelten unsere Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.
1.4 Diese AGB gelten auch für Angebote von uns an den Kunden und Vertragsverhandlungen mit dem Kunden. Nutzungsrechte des Kunden an unseren Konzepten und Ideen (auch vorvertragliche Nutzungsrechte) entstehen jedoch nur bei Abschluss eines Agenturvertrages zwischen dem Kunden und uns in dem in dem Vertrag vereinbarten Umfang. Im Übrigen ist eine Nutzung unserer Konzepte und Ideen außerhalb des Angebotsverfahrens unzulässig, sofern wir ihr nicht ausdrücklich vorab zustimmen. Wir sind berechtigt, die Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.
1.5 Für Anfragen oder andere Anliegen im Zusammenhang mit Agenturleistungen des WESER-KURIERs steht den Kunden neben sonstigen zentralen Kontaktdaten von uns auch die folgenden speziellen Kontaktdaten zur Verfügung:
Ansprechpartner/Abteilung: Geschäftskundenabteilung
Telefon: +49 421 3671 9344
E-Mail: dsm@weser-kurier.de
2. Angebot, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und können bis zur schriftlichen Annahmeerklärung durch den Kunden von uns jederzeit widerrufen werden, es sei denn, dass wir unser Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen ("Unterlagen") behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.3 Wir dürfen von den in den Vertrag einbezogenen Unterlagen im Rahmen des technischen Fortschritts oder produktionsbedingt in dem Kunden zumutbaren Umfang abweichen, es sei denn, wir haben die Angaben ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.4 Liegt der Bestellung des Kunden kein Angebot von uns zugrunde, sind wir berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auslieferung des Liefergegenstandes an den Kunden erklärt werden. Im letzteren Fall gilt unser Lieferschein als Auftragsbestätigung.
2.5 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nicht richtig oder rechtzeitig durch unsere Zulieferer beliefert werden. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
2.6 Die Fristen beginnen mit Abschluss des Agenturvertrages. Sind zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen vom Kunden noch Informationen, Sachen oder Unterlagen beizubringen oder technische oder kaufmännische Fragen zu klären, so beginnt eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist erst mit dem Tage, an dem alle vom Kunden uns zu übermittelnden Informationen und Unterlagen vollständig bei uns eingegangen bzw. offene Fragen geklärt sind.
3. Leistungsumfang und -änderungen
3.1 Der Leistungsumfang, die Vorgehensweise und die Art der zu erbringenden Leistung werden zwischen dem Kunden und uns in einem Agenturvertrag („Agenturvertrag“) geregelt. Wird im Verlauf der Vertragsdurchführung ein Pflichtenheft und/oder ein Konzept erstellt, wird dieses Vertragsgegenstand, soweit der Kunde dem Pflichtenheft oder Konzept nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Pflichtenhefts und/oder Konzepts widerspricht. Wir werden den Kunden auf die Frist zum Widerspruch und die Folgen eines unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Widerspruchs bei Übersendung des Pflichtenhefts und/oder Konzepts hinweisen.
3.2 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Agenturvertrages bedürfen einer besonderen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns.
3.3 Wir prüfen Änderungsverlangen des Kunde und teilen dem Kunde das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit.
3.4 Der Kunde wird das Änderungsangebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Änderungsangebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Angebot nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen. Wir werden den Kunden auf die Frist zur Annahme des Angebots und die Folgen einer unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Annahme bei Übersendung des Angebots hinweisen.
3.5 Wir werden während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen bis zum Abschluss dieses Verfahrens einstellen, es sei denn der Kunde weist uns schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung fortgesetzt werden sollen.
3.6 Wir sind zu dem Kunden zumutbaren Teilleistungen berechtigt.
4. Fremdleistungen, Abrechnung, Regelvergütung
4.1 Wir sind zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmern berechtigt.
4.2 Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Kunde in dessen Namen beauftragen, übernehmen wir keine Haftung für die Leistungen dieser Dritten.
4.3 Sofern wir Dritte mit Zustimmung des Kunden im eigenen Namen mit Leistungen beauftragen, die über die Laufzeit unseres Agenturvertrages hinaus zu erbringen sind, wird der Kunde den Vertrag mit dem Dritten ab dem Zeitpunkt des Ende unseres Agenturvertrages mit dem Kunden von uns übernehmen und uns von allen Verpflichtungen hieraus freistellen. Erfolgt das – aus welchem Grund auch immer – trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht, sind wir berechtigt, den Vertrag mit dem Dritten zu kündigen, frühestens aber auf den Zeitpunkt der Beendigung unseres Agenturvertrages. Der Kunde kann aus einer solchen Kündigung keine Rechte uns gegenüber herleiten.
4.4 Wir sind in jedem Fall zur Abrechnung der mit dem Kunden vereinbarten Leistung berechtigt, wenn wir alle Vorleistungen erfüllt haben. Dies gilt auch, wenn vom Kunde beizubringende und noch fehlende Unterlagen die Fertigstellung des Projektes be- oder verhindern (z.B. fehlendes Bildmaterial des Kunden).
4.5 Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass eine bestimmte (pauschale) Vergütung vereinbart worden ist, werden die ausgeführten Leistungen auf der Basis eines Leistungsnachweises auf Stundenlohnbasis gemäß unserer Preisliste (Stand bei Auftragserteilung durch den Kunden) abgerechnet.
4.6 Soweit wir nichts Gegenteiliges mit dem Kunden vereinbaren, ist der Kunde verpflichtet, Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug durch spesenfreie Überweisung auf eines unserer Konten zu zahlen. Maßgeblich ist die Gutschrift des Betrages auf unserem Konto. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
4.7 Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden sofort fällig zu stellen und von dem Kunden Vorkasse zu verlangen. Eine Gefährdung unserer Zahlungsforderung liegt insbesondere dann vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Kunden nahe legt oder wenn sich der Kunde mit mindestens zwei Rechnungen in Zahlungsverzug befindet.
4.8 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche bei dem Einzug von Schecks entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.9 Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend machen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts aufgrund eines Gegenanspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben rechtlichen Verhältnis ist abweichend von Satz 1 stets möglich.
5. Erstellung und Pflege von Homepages
Umfassen unsere Leistungen aus dem Agenturvertrag die Erstellung und Pflege einer Homepage gelten dafür insbesondere die folgenden Regelungen:
5.1 Wir werden die Homepage für alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Versionen der gängigen Web-Browser und Endgeräte optimieren. Änderungen der technischen Anforderungen während der Auftragsdurchführung gelten als Auftragsänderungen im Sinne der Ziffer 3.2. dieser AGB.
5.2 Nach Abnahme der Endversion der Homepage durch den Kunde wird ihm die Homepage auf einem vom Kunde benannten Server zugänglich gemacht. Für die Speicherung der Homepage auf einem geeigneten Server (sog. Hosting), die Beschaffung der Domain sowie die Verschaffung des Zugangs zum Internet (sog. Access-Providing) ist jeweils der Kunde verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht Ausdrücklich im Agenturvertrag vereinbart wurden.
5.3 Der Server des Host-Providers des Kunden muss über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, die Homepage zu hosten. Ist das Hosten der Homepage beim bisherigen Provider auch mit angepassten Einstellungen oder einem Vertragsupgrade nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, zu einem passenden Provider zu wechseln.
5.4 Wir sind aufgrund der Vorleistungen und damit verbundenen hohen Aufwände im Bereich Webdesign berechtigt, für unsere Leistungen im Bereich Webdesign dem Kunden angemessene Abschläge in Rechnung zu stellen. Soweit wir mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbaren, sind 50 % der Vergütung unmittelbar nach Auftragserteilung, bzw. Abschluss des Agenturvertrages, zu zahlen, der Restbetrag nach Abnahme, jeweils nach Eingang einer entsprechenden Rechnung. Wir sind nicht verpflichtet, mit der Vertragsdurchführung zu beginnen, bevor die Abschlagsrechnung vollständig bezahlt ist.
5.5 Spätere vom Kunde gewünschte Änderungen der Homepage werden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Das gilt nicht, soweit wir im Rahmen der Pflege auch etwa aufgetretene und vom Kunde mitgeteilte Mängel der Homepage beseitigen.
6. Domain
6.1 Werden wir beauftragt, für den Kunde eine Domain zu beantragen oder die Umschreibung seiner bestehenden Domain veranlassen, werden wir nur als Vertreter für den Kunden tätig.
6.2 Der Auftrag beinhaltet zugleich die Vollmacht des Kunden an uns, im Namen und auf Rechnung des Kunden die vereinbarten Maßnahmen in die Wege zu leiten. Bei Bedarf wird uns der Kunde eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
6.3 Der Kunde wird oder bleibt selbst Domaininhaber und ist zur Einhaltung aller domainrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Richtlinien und Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (z.B. DENIC) werden Bestandteil unseres Vertrages mit dem Kunden und sind zu beachten. Sie können im Internet abgerufen werden.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns unaufgefordert alle zur Registrierung erforderlichen Daten rechtzeitig, vollständig und richtig zu benennen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunde gewünschte Domain rechtlich zu prüfen. Die Verantwortung hierfür sowie für die Verfügbarkeit der Domain liegt allein bei dem Kunde. Erteilen wir Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain, so gilt diese stets nur für den Moment der Abfrage und kann bei Antragstellung bereits überholt sein.
7. Videoproduktionen
Umfassen unsere Leistungen aus dem Agenturvertrag eine Videoproduktion gelten dafür insbesondere die folgenden Regelungen:
7.1 Nach Festlegung eines Drehtermins stellt eine Absage oder ein Abbruch mit Verlegungswunsch durch den Kunde ein Änderungsverlangen im Sinne der Ziffer 3.2 dar. Ungeachtet der dort geregelten Folgen sind wir berechtigt, für vergebliche/verlorene Vorbereitungsmaßnahmen dem Kunden folgende Pauschalen zusätzlich zu dem vereinbarten Preis zu berechnen:
a) 25% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als zwei Wochen vor dem Termin bei uns eingeht;
b) 50% der Produktionskosten bei einer Absage, die später als eine Woche vor dem Termin bei uns eingehen, bei Fernbleiben von dem Termin oder bei Abbruch der Teilnahme.
Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass die Absage oder ein Abbruch einen wesentlich geringeren oder gar keinen Schaden entstanden ist. Vorstehendes gilt auch bei einer vom Kunde gewünschten Verlegung des Drehortes. Eine Verpflichtung unsererseits, dem Verlegungswunsch nachzukommen, besteht nicht. Ersatztermin oder –ort sind einvernehmlich zwischen den Parteien des Agenturvertrages festzulegen.
7.2 Es besteht kein Anspruch des Kunden auf bestimmte, von uns gestellte Moderator:innen oder Darsteller:innen, sofern der Einsatz namentlich benannter Personen nicht ausdrücklich im Agenturvertrag vereinbart wird. Von uns lediglich vorgeschlagene oder benannte Personen können wir jederzeit durch andere vergleichbar qualifizierte Personen austauschen.
7.3 Wir haften nicht für unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse bei Drehterminen, die die Qualität von Live-Videos beeinträchtigen (z.B. Wettereinflüsse; Personen, die unerwartet in die Aufnahme laufen). Mehraufwände für durch solche Ereignisse erforderlich werdende Wiederholungsdrehs werden wir dem Kunden auf der Basis von Tätigkeitsnachweisen nach Zeitaufwand berechnen, sofern wir nichts anderes mit dem Kunden vereinbart haben.
8. Werbekampagnen
Umfassen unsere Leistungen aus dem Agenturvertrag Werbekampagnen gelten dafür insbesondere die folgenden Regelungen:
8.1 Die Ziele einer Werbekampagne werden gemeinsam mit dem Kunde festgelegt. Die Keywords sowie Art und Inhalt der in der Kampagne von uns zu erstellenden Anzeigen setzen wir unter Berücksichtigung dieser Ziele nach eigenem Ermessen fest. Der Kunde erhält für die Keywords keine Exklusivität. Wir sind berechtigt, für andere Kunde dieselben oder ähnliche Keywords zu verwenden und Werbekampagnen der Wettbewerber des Kunden zu betreuen. Dabei wird keinem Kunde ein Vorrang vor anderen Kunden eingeräumt.
8.2 Die erstellte Kampagne wird vor Werbestart mit dem Kunde besprochen und gilt als genehmigt, sofern der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach der Vorstellung uns schriftlich keinen Widerspruch übermittelt. Wir werden den Kunden auf die Frist zum Widerspruch und die Folgen eines unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen Widerspruchs hinweisen.
8.3 Nach der verbindlichen Freigabe der Kampagne bestätigen wir dem Kunde per E-Mail den finalen Starttermin der Werbekampagne. Mit dem Starttermin beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit und unser Anspruch auf monatliche Vergütung einschließlich Erstattung unserer Vorleistungen auf das Werbebudget.
8.4 Der Vertrag verlängert sich über die vereinbarte Mindestlaufzeit hinaus automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der bereits verlängerten Laufzeit schriftlich von einer Partei gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen zulässig. Beanstandungen unserer Leistungen trotz vereinbarungsgemäßer Verwendung des Werbebudgets stellen keinen wichtigen Grund für eine außerordentlichen Kündigung dar.
8.5 Für die Werbekampagne nutzen wir unsere eigenen Accounts. Bestehende Konten des Kunden bleiben von der Kampagne unberührt. Herausgabeansprüche des Kunden auf die Accounts nach Ende der Kampagne bestehen daher nicht. Das gilt auch für Landingpages, die wir für eine Kampagne einrichten.
8.6 Ein mit dem Kunden vereinbarte monatliche Werbebudget versteht sich als Nettobetrag, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Es wird ausschließlich zur Platzierung der Anzeigen verwendet. Die Platzierungsaufträge erteilen wir in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Die Rechnungsbeträge für die im Rahmen einer Kampagne platzierten Aufträge werden von uns ausgelegt und nachträglich monatlich gegenüber dem Kunden abgerechnet. Wir sind berechtigt, nicht ausgeschöpfte Budgetbeträge nach unserer Wahl (auch mehrfach) auf den Folgemonat zu übertragen oder verfallen zu lassen.
8.7 Soweit wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, berechnet sich unsere Provision nach dem vereinbarten Werbebudget, unabhängig von der tatsächlichen Ausschöpfung dieses Budgets. Beginnt oder endet die Kampagne nicht zum Beginn oder Ende eines Kalendermonats, entsteht unser Vergütungsanspruch in dem Monat des Starts oder der Beendigung zeitanteilig und steht uns auch das Werbebudget für diese Zeiträume nur anteilig zur Verfügung.
8.8 Eine mit dem Kunden vereinbarte Einrichtungspauschale ist bei Auftragserteilung fällig, eine vereinbarte Betriebskostenpauschale und die Provision monatlich nachschüssig während der Laufzeit der Kampagne, jeweils mit Zugang unserer Rechnung. Im Fall einer Vertragsverlängerung ohne Änderung der Werbekampagne wird keine erneute Einrichtungspauschale fällig. Erhalten wir von dem Kunden ein Lastschriftmandat, werden wir unsere Vergütung zusammen mit unseren Auslagen auf das Budget jeweils im folgenden Kalendermonat vom Konto des Kunde abbuchen.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Ausführung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere uns unaufgefordert die für die Leistungserbringung notwendigen Daten, Informationen und Vorlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden und Informationen über gesetzliche Vorschriften, die für die Produkte und Leistungen des Kunden maßgebend sind. Werden Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, verschieben sich die von uns genannten Zeitpunkte oder Zeiträume der Leistungserbringung angemessen.
9.2 Soweit der Kunde uns Vorlagen, Fotos, Logos oder andere Daten überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe dieser Daten und deren Verwendung im Rahmen der beauftragten Agenturleistung berechtigt ist. Uns obliegt keine Pflicht zur Prüfung der zur Verfügung gestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Freiheit von Rechten Dritter.
9.3 Der Kunde stellt uns frei von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, aus einer Verletzung von Rechten Dritter durch die überlassenen Daten und die sonstigen Inhalte der Webauftritte des Kunden, auf die sich unsere Leistungen beziehen. Das gilt auch für sonstige inhaltsbezogene Rechtsverstöße z.B. durch jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte. Für sämtliche Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Die Freistellung erfasst ferner auch solche Suchbegriffe, Keywords, Anzeigentexte, Postings und sonstigen Inhalte, die der Kunde auf unseren Vorschlag ausgewählt hat, sofern die Rechtswidrigkeit für uns nicht offensichtlich war. Wir sind zur Löschung und Sperrung angegriffener Inhalte berechtigt, werden dem Kunde aber zuvor angemessen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten, wenn ihm eine Rechtsverletzung bekannt (gegeben) wird. Die Freistellung gilt auch zu Gunsten eines von uns in die Erfüllung des Agenturvertrags eingeschalteten Dritten, insbesondere von Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
9.4 Für die Ausführung des Auftrages erforderliche Fremdunternehmerleistungen wird der Kunde umgehend in Auftrag geben, soweit es sich nicht um einen Subunternehmer von uns handelt.
9.5 Die von uns erarbeiteten Vorschläge sind vom Kunde unverzüglich zu prüfen, siehe auch Ziffer 3.1. Diese Prüfung beinhaltet unter anderem den Inhalt, das Layout, die Rechtschreibung und etwaige Preisangaben. Sofern der Kunde mit dem Vorschlag einverstanden ist, ist er verpflichtet, diesen freizugeben.
9.6 Der Kunde wird – falls erforderlich – uns eigene fachkundige Mitarbeiter als Ansprechpartner benennen.
9.7 Soweit der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, hat er uns entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.
9.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist nach, sind wir berechtigt, Vorschüsse auf unsere Vergütung in Rechnung zu stellen. Ferner sind wir nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Das gilt auch, wenn der Kunde uns unrichtige oder rechtswidrige Daten zur Verfügung stellt. Wir behalten den Anspruch auf die Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen.
9.9 Unberührt bleiben weitere Ansprüche auf Ersatz der uns durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens – unabhängig ob wir den Vertrag mit dem Kunden kündigen oder nicht – nach den gesetzlichen Regelungen.
9.10 Wir sind berechtigt, im Fall einer Kündigung wegen mangelnder Mitwirkung des Kunde nach Erstellung des Konzeptes und vor dessen Umsetzung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von Euro 450,00 geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass uns überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Schadens nach den gesetzlichen Regelungen vor.
10. Abnahme
10.1 Sofern wir nach dem Agenturvertrag ausdrücklich einen bestimmten Erfolg schulden, insbesondere die Erstellung einer Homepage oder eines Werbemittels, so führt der Kunde nach unserer Fertigstellungserklärung und Übergabe des Arbeitsergebnisses unverzüglich die Abnahmeprüfung durch.
10.2 Die Abnahmefrist beträgt drei Wochen und beginnt mit dem Zugang unserer Fertigstellungserklärung bei dem Kunden.
10.3 Äußert sich der Kunde nicht innerhalb der Abnahmefrist, gilt die Abnahme als erteilt. Wir werden den Kunden auf diese Frist und die Folgen einer Fristversäumnis in der Fertigstellungserklärung hinweisen.
10.4 Die Abnahme gilt auch als erteilt, sobald der Kunde – auch schon vor Ablauf der Abnahmefrist – unser Arbeitsergebnis vorbehaltlos und nicht nur zu Zwecken der Abnahme nutzt.
10.5 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Nach erfolgreicher Prüfung und Feststellung der Mängelfreiheit hat der Kunde die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.
11. Einräumung von Nutzungsrechten, Inhalte und Rechte Dritter
11.1 Wir übertragen dem Kunde mit vollständiger Zahlung unserer Vergütung das Nutzungsrecht an unseren Arbeitsergebnissen in dem Umfang, wie dies mit dem Kunden im Agenturvertrag vereinbart wurde. Eine Nutzung unserer Arbeitsergebnisse zu anderen Zwecken, eine Bearbeitung oder eine Nutzung von Inhalten außerhalb unserer Arbeitsergebnisse ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Das gilt auch für die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunde an Dritte oder die Erteilung von Unternutzungsrechten oder von Lizenzen.
11.2 Die Rechte an dem von uns eingesetzten Knowhow und der eingesetzten Software bleiben uneingeschränkt bei uns. Dem Kunde werden lediglich einfache und nicht übertragbare Nutzungsrechte hieran eingeräumt, soweit und solange diese zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung des Vertragszwecks zwingend erforderlich sind. Das gilt auch für geschützte selbst geschaffene Werke, die im Rahmen unseres Arbeitsergebnisses verwendet werden (z.B. Fotos). Die diesbezüglichen inhaltlichen Grenzen der Nutzungsrechte des Kunden entsprechen dem Arbeitsergebnis selbst, d.h. eine Nutzung solcher Werke außerhalb des Arbeitsergebnisses oder im Rahmen von nur Teilen des Arbeitsergebnisses ist unzulässig. Eine zeitliche Beschränkung der Nutzungsrechte besteht nur, wenn wir dies mit dem Kunden vereinbart haben.
11.3 Bearbeitungen unserer Arbeitsergebnisse bedürfen unserer Zustimmung. Das Vorstehende gilt auch für geschützte Werke Dritter (insbesondere Fotos), die wir zur Verwendung in unserem Arbeitsergebnis erwerben. Wir sind ferner berechtigt, solche Werke Dritter unmittelbar im Namen des Kunden zu erwerben und für unser Arbeitsergebnis zu verwenden. Der Kunde erteilt uns zu diesem Zweck Vollmacht, bei dem Anbieter einen Account für ihn anzulegen und den entsprechenden Nutzungsvertrag für ihn abzuschließen. Bei Bedarf wird uns eine schriftliche Vollmacht ausgestellt. Die Kosten derart zu beschaffender Inhalte trägt der Kunde gesondert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde erwirbt in diesem Fall die Nutzungsrechte unmittelbar von dem Lieferanten und ist für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für Bestandteile unserer Arbeitsergebnisse möglicherweise ergänzend geltenden Lizenzbedingungen Dritter (z.B. fremde Softwarekomponenten, insbesondere bei Verwendung von Open Source Software, erworbene Fotos) bei der Nutzung des Arbeitsergebnisses einzuhalten. Auf solche Lizenzbedingungen werden wir den Kunde hinweisen, sofern sie auch die vertragsgerechte Nutzung unseres Arbeitsergebnisses berühren. Unsere Vergütung enthält keine Vergütung für von uns verwendete Open Source Software, sondern nur für unsere darüberhinausgehenden Leistungen.
12. Mängelansprüche und Haftung, Freistellung durch den Kunde
12.1 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nur in den Fällen, in denen das Gesetz eine Gewährleistung wegen Mängel vorsehen (z.B. bei Werkleistungen) und wir solche Leistungen nach dem Agenturvertrag für den Kunden erbringen.
12.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
12.3 Der Kunde hat uns bei Vorliegen eines Mangels zunächst Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben und uns bei der Mangelbeseitigung zu unterstützen. Insbesondere hat er vor einer Mangelbeseitigung Programme, Daten und Datenträger angemessen zu sichern. Wir haften nur insoweit für Daten- und Programmverluste, als der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form gesicherten Beständen mit angemessenem Aufwand reproduzierbar sind.
12.4 Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind solche Fehler, die durch äußere Einflüsse (z.B. unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter die nicht Teil unserer Leistungen sind, Schadsoftware jeglicher Art (z.B. Trojaner, Computerwürmer, Computerviren) oder nicht von uns durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten oder Reparaturversuche entstehen.
12.5 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, internetgestützte Dienste anzubieten, die stets und in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeiten oder zur Verfügung stehen. Die Parteien stimmen darin überein. Die Platzierung in Suchmaschinen liegt ferner einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers. Wir übernehmen deshalb keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Homepage durch einen bestimmten Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Positionierung in den Suchergebnissen. Maßgeblich für die Erfüllung des Vertrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistungsbeschreibung im Umfang des technisch und rechtlich allgemein Machbaren. Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von unseren Leistungspflichten.
12.6 Werden wir mit der Beschaffung von Inhalten beauftragt, haften wir nur für die von uns selbst geschaffenen und gelieferten Inhalte. Von uns nur vermittelte Inhalte Dritter gelten als vom Kunde gelieferter Inhalt. Das betrifft insbesondere Bildmaterial, das in Abstimmung mit dem Kunde von Dritten erworben wird.
12.7 Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus Unmöglichkeit, Lieferverzug, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder unerlaubter Handlung, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
12.8 Wir haften unbeschränkt, soweit einschlägig, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder soweit wir ausdrücklich eine Garantie übernommen haben oder bei grober Fahrlässigkeit.
12.9 Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haften wir nur beschränkt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.10 Außer in den in Ziffer 12.8 und 12.9 genannten Fällen haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht.
12.11 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Organe.
12.12 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten, der uns aus der Inanspruchnahme entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, wenn Ansprüche aus einer Verletzung von Nutzungs- und Lizenzbedingungen durch eine nicht vertragsgerechte Nutzung unserer Arbeitsergebnisse oder von Teilen davon durch den Kunden resultieren.
12.13 Wir erstellen und platzieren Werbemittel nach bestem Wissen und unter Einsatz unserer gesamten Werbeerfahrung sowie der bestehenden Werbemöglichkeiten in den vereinbarten Medien. Einen bestimmten Werbeerfolg oder das Erreichen der geplanten Werbeziele können wir dennoch weder gewährleisten noch garantieren. Die Aufrufbarkeit der von uns platzierten Anzeigen in Suchmaschinen oder Social Media Plattformen hängt von den Einstellungen und Vorgaben der Anbieter ab, die sich regelmäßig ändern und im Übrigen von Faktoren abhängen, die der Nutzer der setzt (wie z.B. Standort).
12.14 Für den Werbeerfolg unserer Arbeitsergebnisse haften wir ausdrücklich nicht, auch nicht für den Eintritt sonstiger Erwartungen des Kunden an den Erfolg unserer Leistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart worden sind.
12.15 Wir haften schließlich nicht für das Ausbleiben positiver oder den Eintritt negativer Reaktionen der Nutzer auf unsere Kampagnen und Postings, sofern solche Reaktionen für uns nicht vorab eindeutig vorhersehbar waren.
12.16 Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung wegen Mängel des Liefergegenstands verjähren in einem Jahr.
12.17 Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen durch uns, insbesondere Schadenersatzansprüche (z.B. bei einer von uns zu vertretenden Verletzung einer Nacherfüllungspflicht) oder Ansprüche aus einer Garantie, verjähren in einem Jahr. Unberührt bleibt das Recht des Kunden wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zurückzutreten. Abweichend von Satz 1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für die folgenden Ansprüche des Kunden:
a) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertrag,
b) wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht,
c) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
12.18 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen bleiben unberührt.
12.19 Unsere Ansprüche gegen den Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Referenz, Vertragsbeendigung
13.1 Soweit wir mit dem Kunden nichts anderes vereinbart haben, sind wir berechtigt, den Kunde als Referenz zu nennen. Wir dürfen ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen oder es handelt sich um vertrauliche Informationen.
13.2 Bei Beendigung des Agenturvertrages sind wir berechtigt, alle von uns verwalteten Daten des Kunden zu löschen. Die Datensicherungspflicht obliegt allein dem Kunde. Haben wir für den Kunde eine Domain oder sonstige Accounts angemeldet, sind wir bei Beendigung des Vertrages zu deren Löschung berechtigt.
14. Datenschutz und Vertraulichkeit
14.1 Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden – auch wenn diese von Dritten stammen – nach den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern oder durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit einem Vertrag mit uns und dessen Durchführung erfährt, nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Zu vertraulichen Informationen gehören insbesondere unsere Technologien, Geschäftsdaten, Geschäftspläne und Strategien, wirtschaftliche Beziehungen und wirtschaftlicher Status, Personalinformationen, nicht veröffentlichte Schutzrechte sowie andere nicht öffentlich verfügbare Informationen.
14.3 Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Enginereeing zu erlangen. Reverse Enginereeing sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.
15. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
15.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.2 Sofern wir mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, ist unser Sitz Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
15.4 Folgender Hinweis gilt für Kunden die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind: Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Wir sind jedoch zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Agenturvertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Sollte die unwirksame oder nichtige Bestimmung eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd § 305 BGB sein, gelten abweichend von Vorstehendem die § 306 BGB.
16.2 Keine Handlung von uns, außer einer ausdrücklich schriftlichen Verzichtserklärung, stellt einen Verzicht auf ein uns aus dem Vertrag, diesen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz zustehendes Recht dar. Ein Verzug bei der Wahrnehmung unserer Rechte gilt ebenfalls nicht als Verzicht auf das betroffene Recht. Ein einmaliger Verzicht auf ein Recht gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht bei einer anderen Gelegenheit.
Stand: 19.04.2023