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Bamf-Außenstelle bleibt kaltgestellt

Ralf Michel 10.09.2018 2 Kommentare

Die Mitarbeiter der Bamf-Außenstelle Bremen dürfen weiterhin keine Asylverfahren entscheiden. Derweil hat die ehemalige Leiterin Ulrike B. einen Erfolg vor Gericht erstritten.

  • In der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen-Nord dürfen weiterhin keine Asylverfahren entschieden werden.
    In der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen-Nord dürfen weiterhin keine Asylverfahren entschieden werden. (Carmen Jaspersen/dpa)

    In der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Bremen-Nord dürfen weiterhin keine Asylverfahren entschieden werden. Der jetzt vorliegende Abschlussbericht des Bamf zur Qualität der Arbeit der Außenstelle ändert nichts an der von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 23. Mai verkündeten Anordnung. In der Außenstelle würden weiterhin „Aufgaben im Integrationsbereich wahrgenommen“, heißt es seitens der Bamf-Zentrale in Nürnberg. Die Frage, wann die Mitarbeiter der Behörde in Vegesack wieder ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen können, blieb unbeantwortet: „Die Bearbeitung von Asylverfahren wird gesondert beginnen.“ 

    Wie berichtet, hatte das Bamf nach Vorwürfen gegen die Außenstelle Bremen veranlasst, jede positive Entscheidung zu überprüfen, die in Vegesack ab 2006 bis einschließlich erstes Quartal 2018 getroffen worden war. Die Prüfung betraf knapp 13.000 Verfahren mit gut 18.000 Antragstellenden.

    „Die Überprüfungen hatten den Zweck, die positiven Entscheidungen auf belegbar-signifikante, das heißt bewusst manipulative, Einflussnahmen auf die Asylentscheidung zu überprüfen“, erklärt Stefan von Borstel, Pressesprecher des Bamf-Bundesamtes. Als Ergebnis der Prüfung wurden in 145 oder 1,1 Prozent aller Verfahren besonders schwerwiegende Fehler festgestellt. In diesen Verfahren sind laut Prüfbericht „aktenkundige Sachverhalte ignoriert worden, die eine andere als die getroffene Entscheidung erfordert hätten“. Als Beispiele für ignorierte Inhalte werden bereits gewährter Schutz in einem anderen EU-Staat oder Belege für eine Identitätstäuschung genannt.

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    Was zum einen Folgen für die betroffenen Asylbewerber haben könnte – das Bamf prüft nun, ob der ihnen gewährte Schutz wieder aufgehoben wird –, aber auch disziplinarrechtliche Konsequenzen für die Mitarbeiter der Behörde, die für die festgestellten Fehler verantwortlich zeichnen.

    Fehlende Sorgfalt  

    In weiteren etwa 2700 Verfahren, also mehr als einem Fünftel aller Fälle, wurden Mängel in der Bearbeitung identifiziert. Hierbei handelte es sich insbesondere um Verfahren, die in den zugangsstarken Jahren zwischen 2014 und 2016 entschieden wurden. Sie wurden nicht mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet, heißt es in dem Bamf-Bericht. Auch diese Verfahren werden  weitere Prüfungen nach sich ziehen. „All diese Fälle sind Gegenstand der Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen des Bundesamts sowie der weiterhin laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen“, heißt es hierzu auf Anfrage des WESER-KURIER aus Nürnberg.

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    Zu unterscheiden ist dieser Vorgang von dem ursprünglichen Auslöser des sogenannten Bremer Bamf-Skandals – den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ulrike B., ehemalige Leiterin der Außenstelle, sowie gegen drei Anwälte, einen Dolmetscher und eine weitere Kontaktperson. Sie sind die Beschuldigten in einem Verfahren, das die Bamf-Zentrale selbst mit einer Anzeige im November in Gang setzte. Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verstößen gegen das Asylgesetz und Korruption. Eigens hierfür wurde im Mai die Sonderermittlungsgruppe „Antrag“ unter Leitung des Landeskriminalamtes Bremen ins Leben gerufen. Derzeit bearbeiten 35 Beamte die Akten aus der Bamf-Außenstelle, geplant ist, die Gruppe bis auf 50 Mitarbeiter aufzustocken. 

    Im Kern geht es dabei um den Verdacht, dass Asylsuchenden in Bremen zu Unrecht Schutz gewährt wurde. Im Fokus stehen 1200 Fälle. Geprüft wird in erster Linie, ob die Antragsteller durch die Beschuldigten zu missbräuchlichen Asylanträgen verleitet wurden, erklärt Frank Passade, Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft. Ob den Asylbewerbern zum Beispiel nahe gelegt wurde, falsche Angaben zu ihrem Herkunftsland zu machen, damit ihr Asylverfahren positiv beschieden wird. Außerdem steht Ulrike B. unter Korruptionsverdacht – sie habe sich in einem guten Dutzend von Fällen Hotelrechnungen bezahlen lassen, lautet der Vorwurf.

    Ulrike B. gewinnt vor Gericht

    Ergebnisse der Sonderermittler liegen noch nicht vor, doch die ehemalige Leiterin der Bamf-Außenstelle konnte zwischenzeitlich vor Gericht mehrfach Teilerfolge erzielen. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat wurde im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Bremer Außenstelle behauptet, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich gewesen, „weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten“. Hiergegen klagte Ulrike B. mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht untersagte diese Behauptung im Wege der einstweiligen Anordnung.

    Für gerechtfertigt hielt das Verwaltungsgericht allerdings die ebenfalls in der Pressemitteilung enthaltene Passage, dass im Ankunftszentrum Bremen „bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet wurden“. Hiergegen legte die ehemalige Behördenleiterin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) ein und erhielt jetzt erneut recht. Auch diese Äußerung sowie deren Verbreitung ist vorläufig zu unterlassen, erklärte das OVG am Montag. Im Verlauf der noch nicht abgeschlossenen strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen sei erst zu prüfen, ob die Antragstellerin bewusst und damit vorsätzlich gegen Gesetze und interne Dienstvorschriften verstoßen habe, urteilte das OVG. Daher verletze die Äußerung, die dem Ergebnis dieser Ermittlungen vorgreife, die Antragstellerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

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