Vollzug der Abschiebung nach Russland 18-jähriger Gefährder aus Bremen abgeschoben

Der 18-jährige Gefährder Izmullah A., der seit März in Bremen in Abschiebehaft saß, ist am Montagmorgen abgeschoben worden. Er wurde von Bremen mit dem Wagen zum Flughafen nach Frankfurt gefahren.
04.09.2017, 10:33 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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18-jähriger Gefährder aus Bremen abgeschoben
Von Ralf Michel

Der 18-jährige Gefährder, der seit März dieses Jahres in Bremen in Abschiebehaft saß, ist am Montagmorgen über Frankfurt nach Moskau abgeschoben worden. "Trotz aller rechtlichen Schwierigkeiten in den vergangenen Wochen und Monaten ist dieses Ergebnis ermutigend", kommentierte dies Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und kündigte bei dieser Gelegenheit an: "Gemeinsam mit Polizei und Verfassungsschutz bereiten wir aktuell die nächsten Verfahren vor."

Mit der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung hatten sich zuvor unter anderem das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasst. Die Richter in Straßburg hatten im August sogar die bereits laufende Abschiebung des Mannes gestoppt, hoben diese Verfügung aber Ende vergangener Woche wieder auf. "Die Gerichte hatten keine Zweifel daran, dass trotz seines noch jungen Alters seine Einstufung als Gefährder richtig ist", hieß es hierzu am Montag seitens der Bremer Innenbehörde. Von dem Mann gehe ein "beachtliches Risiko" aus, dass er in Deutschland einen terroristischen Anschlag begehen oder sich an einem solchen beteiligen werde.

Das Bundesverwaltungsgericht war in seiner Entscheidung im Juli der Einschätzung der Bremer Sicherheitsbehörden gefolgt, das der 18-Jährige mit der terroristischen Vereinigung Daesch und deren Märtyrerideologie sympathisiert und er die Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Menschen billigt.

Der 18-Jährige lebte seit dem Kleinkindalter in Bremen, war aber Bürger der russischen Kaukasusrepublik Dagestan. Dorthin durfte er laut Bundesverwaltungsgericht nicht abgeschoben werden, weil ihm dort als islamistischer Gefährder seitens der Sicherheitsbehörden Folter und Tod gedroht hätten. Eine Abschiebung in die russische Föderation außerhalb Dagestans hielt das Gericht dagegen für möglich.

Dieser Artikel wurde am 04.09.2017 um 17:03 Uhr aktualisiert.

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