Ein 18-Jähriger soll Gebäude in Bremen als Ziele für Anschläge vorgeschlagen haben. Der Mann sitzt in Abschiebehaft. Wie ein 36-Jähriger, der eigentlich längst nicht mehr in Bremen sein sollte.
Bereits im März berichtete der WESER-KURIER über zwei Gefährder, die in Bremen in Abschiebehaft genommen wurden. Es handelt sich um einen 18-jährigen Mann aus der russischen Kaukasus-Republik Dagestan und um einen 36-jährigen Algerier. Beide wurden unabhängig voneinander mit der Planung von Anschlägen in Verbindung gebracht. Nun legt „Der Spiegel“ im Fall des jungen Russen mit konkreten Angaben nach: Demnach hat der Mann gegenüber anderen Islamisten Polizeistationen und Justizgebäude als Anschlagsziele in Bremen vorgeschlagen.

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer.
Das Nachrichtenmagazin beruft sich bei dieser Meldung auf Chatprotokolle. Der 18-Jährige soll im Messenger-Dienst Telegram mit einem Islamisten aus Essen sowie einem Mann, der einer Terrororganisation in Syrien angehören soll, gechattet haben. Dass die Bremer Innenbehörde den Russen für ausgesprochen gefährlich hält, hatte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) schon im März betont. Es lägen eindeutige Belege dafür vor, dass er bereit sei, Anschläge zu begehen oder zu unterstützen. Dass der Russe konkrete Anschlagsziele in Bremen benannt hat, wollte Mäurers Sprecherin Rose Gerdts-Schiffler mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen am Freitagnachmittag nicht bestätigen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März entschieden, dass gewaltbereite Terrorverdächtige abgeschoben werden können, sofern eine „besondere Gefahr“ für die innere Sicherheit oder eine „terroristische Gefahr“ von ihnen ausgeht. Für Innensenator Mäurer war dies eine ebenso wichtige wie hilfreiche Botschaft. „Es unterstützt uns massiv dabei, Abschiebungen von gefährlichen Personen entschiedener anzugehen, und zwar, bevor die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat oder gar etwas passiert ist.“ Es gehe um Personen, die vielleicht nicht morgen einen Anschlag planten, aber womöglich übermorgen. Deren Zahl in Bremen umschrieb der Innensenator mit „einem hohen zweistelligen Bereich“.
Der junge Russe wurde genau an dem Tag in Abschiebehaft genommen, an dem dies rechtlich möglich war – am 14. März, seinem 18. Geburtstag. Der Mann stand zuvor schon länger im Fokus der Behörden. Laut Innenressort gehörte er unter anderem zum Kreis der Jugendlichen, die die Moschee des inzwischen verbotenen Familien- und Kulturvereins (KuF) in Gröpelingen besuchte, der dem radikal-islamistischen Salafismus zugerechnet wird.
Der 18-Jährige selbst fühlt sich von den Behörden zu Unrecht in die terroristische Ecke gestellt. In einem Interview mit Radio Bremen bezeichnete er sich selbst als unbedarften jungen Mann in einem Alter, in dem man ohne viel nachzudenken Fehler begehe, für ihn alles eine Art dummer Jungenstreich. Freimütig räumte er zwei dieser „Fehler“ ein: Zum einen habe er im Internet nach Reiserouten ins syrische Kriegsgebiet gesucht. Zum anderen habe er sich Anleitungen zum Bombenbau aus dem Internet heruntergeladen.
"Wir rechnen im Mai mit einer Entscheidung"
Der 18-Jährige ist nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes ausgewiesen worden und soll nun abgeschoben werden. Sein Verfahren liegt derzeit aber noch beim Bundesverwaltungsgericht. „Wir rechnen im Mai mit einer Entscheidung“, sagt hierzu Gerdts-Schiffler.
Dasselbe gilt für den 36-jährigen Algerier Oussama B., der seit dem 21. März in Abschiebehaft sitzt. Laut Innenbehörde steht er nicht mit dem Fall des 18-Jährigen in Verbindung. Der Mann habe viele Jahre in Bremen gelebt, sei dann aber nach Frankreich übergesiedelt und dort zu einer Haftstrafe verurteilt worden. „Er hatte damit gedroht, einen terroristischen Anschlag zu begehen“, erläutert Gerdts-Schiffler.
"Ein bedauerlicher Fehler"
In diesem Zusammenhang räumt die Innenbehörde einen Fehler ein. Nach Verbüßung seiner Strafe wollte Frankreich ihn im Herbst 2015 nach Bremen abschieben, weil er dort zuvor länger gelebt hatte. Die Bremer Ausländerbehörde stimmte dieser Abstimmung zu. „Ein bedauerlicher Fehler“, sagt Behördensprecherin Gerdts-Schiffler. Die Ausländerbehörde habe seinen Aufenthaltsstatus rechtlich falsch bewertet, sodass der Algerier wieder nach Bremen zurückkehren durfte. Laut Spiegel hatte der Mann lediglich eine Duldung.
Dessen ungeachtet halten die Bremer Sicherheitsbehörden ihn jetzt für ebenso gefährlich wie den 18-jährigen Russen. Dem Vernehmen nach soll er auch in Bremen wie zuvor schon in Frankreich radikal-islamistische Bemerkungen von sich gegen haben. Zudem soll der Mann einen anderen mit dem Tode bedroht haben.