Ungeimpfte Personen können in Niedersachsen wieder uneingeschränkt einkaufen gehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Donnerstag die 2G-Regel für den Einzelhandel gekippt. Diese Vorschrift sei weder für den Infektionsschutz notwendig noch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, befanden die Richter des 13. Senats. Sie setzten damit das seit Montag geltende Zutrittsverbot für Kunden ohne Impf- oder Genesenennachweis in Paragraf 9a der Corona-Verordnung für das Land vorläufig außer Kraft. Der Beschluss könnte sich auch auf die 2-G-Regeln für Geschäfte in den anderen Ländern auswirken.
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