Verwaltungsgericht Bremen Kreiter und Uni beantragen Rechtsschutz für Affenversuche

Der Neurobiologe Andreas Kreiter und die Universität Bremen haben beim Verwaltungsgericht Rechtsschutz für die Versuche mit Affen beantragt, um diese auch nach dem 30. November fortsetzen zu können.
09.11.2021, 19:22 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Von rab

Der Neurobiologe Andreas Kreiter und die Universität Bremen haben beim Verwaltungsgericht Bremen Rechtsschutz für die Versuche mit Affen beantragt, um diese auch nach dem 30. November fortsetzen zu können.

Das berichtet das Regionalmagazin "buten un binnen". Ende November endet die Genehmigung der Versuche, die Kreiter alle drei Jahre neu beantragen muss. Bereits im Juli hatte der Wissenschaftler einen solchen Antrag gestellt. Der jetzt eingerichte Eilanantrag beim Verwaltungsgericht sei nötig geworden, "da Professor Kreiter und die Universität bis heute keinen Genehmigungsbescheid von der Gesundheitsbehörde erhalten haben", wird die Uni zitiert. 

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Die Versuche mit Affen sind in Bremen politisch umstritten. Alle Fraktionen der rot-grün-roten Bremer Koalition haben sich bereits gegenüber dem  WESER-KURIER gegen eine Fortsetzung ausgesprochen. Die CDU äußert sich ebenfalls kritisch. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Affenversuche vor sieben Jahren für rechtens erklärt. Seitdem galt die weitere Genehmigung als Formsache.

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