Vor Gericht ist der 52-Jährige geständig: Ja, die externe Festplatte habe ihm gehört. Ja, er habe gewusst, dass sich darauf kinderpornografisches Material befindet. Und ja, er habe sich das auch angeschaut. Aber nein, pädophile Neigungen habe er nicht. Und auch nicht aktiv im Netz nach dem Material gesucht. Sondern es auf einer LAN-Party erhalten, auf der diverse Dateien hin- und hergeschickt wurden.
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