Altstadt. Ist das geltende Bestattungsrecht noch zeitgemäß? Die Meinungen darüber gehen weit auseinander. Zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung über dieses Thema lädt die SPD-Bürgerschaftsfraktion für Mittwoch, 9. Januar, um 19 Uhr ins Haus der Bürgerschaft, Raum 416, ein.
Trauer ist ein sehr individueller Prozess. Aber wie individuell sind die Bestattungsformen in Bremen? Bislang gelten dabei klare Grenzen. Das bremische Bestattungsgesetz sieht einen Friedhofszwang vor. Eine Ausnahme davon bildet nur die Seebestattung. Für Angehörige, die die Asche von Verstorbenen zu Hause aufbewahren oder an einem Ort ihrer Wahl verstreuen möchten, gibt es dazu keine zulässige Möglichkeit, sondern nur den "Umweg" über ausländische Krematorien.
Auch alternative Bestattungsformen etwa zu Füßen von Bäumen in sogenannten Friedwäldern werden stärker nachgefragt. Zudem hat die religiöse Vielfalt zugenommen – und damit die Notwendigkeit, traditionelle Bestattungsrituale der Gläubigen zu respektieren und zu ermöglichen.
Befürworter des geltenden Bestattungsrechts verweisen darauf, dass im Ausland viel liberalere Gesetze gelten – und zwar in der Regel ohne "pietätlose" Folgen. Genau das jedoch befürchtet die Gegenseite: Würde beispielsweise die Asche von Angehörigen zu Hause aufbewahrt bleibe unklar, ob die Urne nicht irgendwann auf dem Müll lande.
Soll also das geltende Gesetz geändert oder beibehalten werden? Darüber möchte die SPD-Bürgerschaftsfraktion mit Vertretern verschiedener Religionen, Bestattern sowie weiteren Experten und Bürgern unter dem Titel "Darf die Urne auf den Kaminsims?" am 9. Januar diskutieren.
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!