Die Umweltbehörde hat eine Bilanz des Dürresommers und seiner Folgen für die landwirtschaftlichen Betriebe im kleinsten Bundesland gezogen. Mit dem Papier wird sich der Senat an diesem Dienstag beschäftigen. Demnach waren die Ertragseinbußen für die knapp 150 Höfe gravierend. Im Durchschnitt der Betriebe lagen sie bei 47 Prozent. Bei 14 Bauern hatten die Ausfälle existenzgefährdende Ausmaße. Wie berichtet, zahlt Bremen den Betroffenen insgesamt 272 000 Euro an Hilfen. Die Hälfte dieses Betrages bekommt die Finanzbehörde vom Bund erstattet.
Für die Empfänger dürften die Gelder kaum mehr als ein finanzielles Trostpflaster bedeuten. Übernommen werden nämlich in jedem Fall nur 50 Prozent der nachgewiesenen Schäden. Grundlage ist eine Bedürftigkeitsprüfung, bei der belegt werden muss, dass der Hof ohne die staatliche Zuwendung in seinem Bestand bedroht wäre. Um überhaupt antragsberechtigt zu sein, muss ein Landwirt einen Ertragsrückgang um mindestens 30 Prozent nachweisen.
In ihrer Dürrebilanz nimmt die Umweltbehörde für sich in Anspruch, frühzeitig Maßnahmen zugunsten der Höfe ergriffen zu haben. Wo es technisch möglich war, wurden demnach die Wasserstände in Gräben und sonstigen Gewässern im Bereich landwirtschaftlicher Flächen erhöht. In den Bereichen Niedervieland, Duntzenwerder, Hollerland und Werderland sowie auf den Poldern Brokhuchting/Strom und Semkenfahrt habe dies zu Verbesserungen der Situation geführt.
Bio-zertifizierte Betriebe erhielten eine Ausnahmegenehmigung, ihr Vieh mit konventionellem Raufutter zu füttern, sofern kein Öko-Futter mehr zur Verfügung stand. Außerdem wurden Brachflächen, auf denen normalerweise keine landwirtschaftliche Nutzung zulässig ist, für die Beweidung freigegeben. Auch die Finanzbehörde wurde eingeschaltet. Mitte August räumte sie dürregeplagten Landwirten die Möglichkeit ein, Steuern stunden oder Vorauszahlungen den aktuellen Gegebenheiten anpassen zu lassen.