Während der Osterwiese Bundespolizei erlässt Mitführverbot von Waffen im Hauptbahnhof Bremen

Der Bremer Hauptbahnhof wird an den kommenden Wochenenden zu einer Waffenverbotszone. Das kündigt die Bundespolizei an.
27.03.2023, 16:07 Uhr
Lesedauer: 2 Min
Zur Merkliste
Von inh

Die Bundespolizei richtet eine Waffenverbotszone in Bremen ein. Das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art ist dann verboten, teilten die Beamten mit. Der Geltungsbereich umfasst den Hauptbahnhof, ausschließlich der Passage Bürgerweide, und ist auf die folgenden Zeiträume begrenzt:

  • Vom 31. März, 15 Uhr bis 1. April, 7 Uhr.
  • Vom 1. April, 15 Uhr bis 2. April, 7 Uhr.
  • Vom 7. April, 15 Uhr bis 8. April, 7 Uhr
  • Vom 8. April, 15 Uhr bis 9. April, 7 Uhr
  • Vom 14. April, 15:00 Uhr bis 15. April, 7 Uhr
  • Und vom 15. April, 15 Uhr bis 16. April, 7 Uhr

Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis, ein Hausverbot für den Bahnhof oder einen Beförderungsausschluss nach sich ziehen. Auch ein Zwangsgeld bei uneinsichtigen Personen ist möglich, so die Bundespolizei weiter.

Lesen Sie auch

"In der Langzeitbetrachtung traten derartige Gewaltdelikte speziell in den Abend- und Nachtstunden an den Wochenenden auf", so die Beamten. "In Bahnhöfen und auf Reisewegen in Zügen ergeben sich häufig auch aus banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen. Auch Unbeteiligte können davon betroffen sein." Die Bundespolizei wird Kontrollen durchführen, um "die klare Botschaft zu vermitteln, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollen".

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

  • Waffen bieten trügerische Sicherheit – auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen, zu einer Schadensvergrößerung und auch lebensbedrohlichen Verletzungen führen.
  • Die Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den Träger selbst eingesetzt werden.
  • Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.

Eine Alternative bietet laut Polizei zum Beispiel ein sogenannter Schrillalarm (oder Taschenalarm), insbesondere dann, wenn sich weitere Personen im Umfeld aufhalten. Mit dem Auslösen des Alarms können Umstehende auf das Geschehen aufmerksam gemacht werden. Ziel ist, dass der Täter angesichts möglicher Zeugen von der Tat ablässt. Weitere nützliche Tipps gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps.

Lesen Sie auch

Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Einwilligung und Werberichtlinie

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten dazu genutzt werden, regelmäßig per E-Mail redaktionelle Inhalte des WESER-KURIER seitens der Chefredaktion zu erhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Ich kann diese Einwilligung jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, z.B. per E-Mail an widerruf@weser-kurier.de.
Weitere Informationen nach Art. 13 finden Sie unter https://www.weser-kurier.de/datenschutz

Schließen

Das Beste mit WK+