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Das steht im Staatsvertrag Bremen schließt Vertrag mit Muslimen
Bremen. Islamische Bestattungsriten, Speisevorschriften und viele weitere Dinge sollen im öffentlichen Leben in Bremen eine anerkannte Rolle spielen. In dieser Fotostrecke zeigen wir eine Auswahl der festgelegten Themen des Staatsvertrages zwischen der Hansestadt Bremen und den Muslimen.
Von Karin Mörtel
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Ab sofort sind diese drei islamischen Feiertage dem christlichen Buß- und Bettag gleichgestellt, das heißt Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Gelegenheit geben, am Gebet teilzunehmen, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen: 1. das Ramadanfest (Id-ul-Fitr bzw. Ramazan Bayramı) - einer der drei Tage ab dem ersten Tag des islamischen Monats Schawwal; 2. das Opferfest (Id-ul-Adha bzw. Kurban Bayramı) - einer der vier Tage ab dem zehnten Tag des islamischen Monats Dhul-Hiddscha; 3. Aschura – der zehnte Tag des islamischen Monats Muharram. Der islamische Kalender ist ein Mondkalender, die Feste finden daher jedes Jahr zu einem anderen Datum statt.
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Die Freie Hansestadt Bremen gewährleistet islamischen Religionsgemeinschaften das Recht, im Rahmen der geltenden Gesetze Moscheen, Versammlungsräume, Gemeinde- und Bildungseinrichtungen zu errichten und ihrer Bestimmung entsprechend zu betreiben. Das schließt ausdrücklich das Recht ein, Moscheegebäude der islamischen religiösen Tradition entsprechend, mit Kuppeln und Minaretten, auszustatten. Das Bild zeigt den umstrittenen Bau einer Moschee in Köln.
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Die Freie Hansestadt Bremen gewährleistet das Recht, auf öffentlichen Friedhöfen Bestattungen nach den islamischen Vorschriften vorzunehmen. Sie stellt hierfür dem Bedarf entsprechende Flächen zur Verfügung. Im Staatsvertrag steht allerdings nicht, wie damit umgegnagen werden soll, dass der Islam eine sehr rasche Beerdigung vorsieht. Dies verträgt sich derzeit nicht immer mit den tariflich festgelegten Arbeitszeiten der Friedhofsmitarbeiter.
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In regelmäßigen Gesprächen soll die Arbeit fortgesetzt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einer "Freundschaftsklausel", bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des Staatsvertrages zu einer einvernehmlichen Lösungssuche.
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Neben dem Bekenntnis zum Grundgesetz betonen die Vertragsparteien, dass sie sich zur Gleichberechtigung der Geschlechter und die vollständige und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am familiären, gesellschaftlichen und politischen sowie am schulischen und beruflichen Leben bekennen.
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Schweine gelten im Islam als unrein und gehören daher nicht auf den Speiseplan. Die Hansestadt Bremen hat eine Absichtserklärung festgeschrieben, die religiösen Speisevorschriften in öffentlichen Einrichtungen nach Möglichkeit zu berücksichtigen.