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Bayern und Hessen wollen Klage beschließen Der Streit um den Länderfinanzausgleich
Bremen. Wer sich in Deutschland vom Geber zum Nehmer entwickelt hat und welche Regelungen zum Finanzausgleich in anderen Ländern der Welt herrschen zeigt diese Fotostrecke.
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Der Länderfinanzausgleich, den es seit 1950 gibt, funktioniert folgendermaßen: Zunächst werden die Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt.
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In der ersten Stufe bekommen die ärmeren Länder etwas aus dem Topf mit den Umsatzsteuereinnahmen. Stufe zwei ist der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn: Hier gleichen die starken Länder untereinander Einnahmeunterschiede aus. In der dritten Stufe schließlich beteiligt sich auch noch der Bund.
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Das heutige Geberland Bayern erhielt bis 1986 Mittel aus dem Ländertopf. Allerdings zahlten die Süddeutschen weitaus mehr Geld ein, als sie herausbekamen. So stehen den knapp 3,5 Milliarden Euro, die Bayern kassierte, rund 40 Milliarden gegenüber, die das Land inzwischen zahlen musste.
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Bremen zahlte selbst mehrere Jahre lang in den Finanzausgleich ein; seit 1970 ist es jedoch ununterbrochen Empfängerland. Dass der Stadtstaat notorisch klamm ist, hat mehrere Gründe:
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So wird seit Ende der 60er-Jahre die Lohn- und Einkommensteuer nicht mehr am Arbeits- sondern am Wohnort gezahlt – was Bremen wegen der vielen Pendler benachteiligt. Außerdem war in den 70er-Jahren der öffentliche Dienst aufgebläht worden, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
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Seit 1986 gab es in Karlsruhe vier Klagen gegen den Länderfinanzausgleich und vier umfangreiche Urteile. Allzu viel Honig können Bayern und Hessen aus diesen Urteilen aber nicht saugen. Bis auf eine Ausnahme – nämlich 2006 mit der Abweisung der Klage Berlins auf zusätzliche Mittel – erlauben sie unterschiedliche Interpretationen.
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In vielen anderen Ländern der Welt ist das deutsche System des Länderfinanzausgleichs unbekannt. So etwa in Frankreich: Anders als das föderalistisch organisierte Deutschland ist das Nachbarland ein Zentralstaat. Einen „Länder“-Finanzausgleich kennen die Franzosen daher nicht.
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Auch das Vereinigte Königreich hat kein vergleichbares System eines Länderfinanzausgleichs wie in Deutschland. Die britische Zentralregierung finanziert unter anderem aus den Steuereinnahmen die Kommunen in allen Teilen des Königreichs (England, Schottland, Wales und Nordirland), denen auch eigene Geldquellen zur Verfügung stehen.
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Einen Finanzausgleich nach deutschem Muster kennen die USA nicht. Einen Hilfsmechanismus gibt es dennoch: Über das nationale Budget fließt Geld von produktiveren in weniger produktive Staaten. Beispielsweise werden Sozialprogramme wie Medicaid, die staatliche Gesundheitsfürsorge für sozial Bedürftige, vom Bund subventioniert.
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Italien ist immer noch ein zentralistisch aufgebauter Staat. Das Steueraufkommen fließt direkt in die Zentrale. Erst in den Neunzigerjahren wurden den Regionen Hoheitsrechte zugestanden, darunter auch eigene Steuern zu erheben, die dann in der Region verblieben. Die eigenen Steuereinnahmen reichen zurzeit bei Weitem nicht aus, die Aufgaben der Regionen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen, zu finanzieren. Hier sind sie auf Zuschüsse des Staates angewiesen, die bis zu 60 Prozent des Gesamtbudgets ausmachen können.
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