„Radar-iTE“ heißt ein neues Instrument des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Risikobewertung von potenziellen Gewaltstraftätern. Mit dessen Hilfe ist laut BKA „erstmals eine bundesweit einheitliche Bewertung des Gewaltrisikos von polizeilich bekannten militanten Salafisten möglich“. Durch einen Bewertungsbogens mit standardisierten Fragen und Antwortkategorien werden nach festgelegten Regeln Personen einer dreistufigen Skala zugeordnet. Unterschieden wird zwischen einem moderaten, einem auffälligen und einem hohen Risiko. Auch in Bremen kam Radar-iTE bereits dreimal zum Einsatz, wie aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion hervorgeht.
Im Februar 2016 durchsuchten Polizisten die Vereinsräume des „Islamischen Fördervereins“ in Walle.
Bereits zum Jahresbeginn 2017 fanden im Bundesland Bremen Schulungen des BKA für das Instrument statt, heißt es in einer Vorlage, die der Senat am Dienstag, 19. September, verabschieden will. Unmittelbar nach diesen Schulungen sei es dann eingesetzt worden. „Bislang sind drei Einschätzungen des Personenpotentials im Bereich islamistischer Terrorismus in Bremen durchgeführt worden.“ Der Senat hält das Instrument für geeignet, um im Bereich islamistischem Terrorismus zu einer weitgehend einheitlichen und standardisierten polizeilichen Einschätzung des Personenpotenzials zu kommen. Kosten seien dem Land Bremen dadurch nicht entstanden, die Hard- und Software würden vom BKA kostenneutral zur Verfügung gestellt. Nach ersten Erfahrungen seien für die Erstellung einer Bewertung durchschnittlich 40 Arbeitsstunden erforderlich.
RADAR-iTE oder voll ausgeschrieben die „regelbasierte Analyse potenziell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus“ wurde vom BKA in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie der Universität Konstanz entwickelt. Für dessen Anwendung greifen die Sachbearbeiter auf Informationen zurück, die ihnen bereits vorliegen oder die sie aufgrund der gültigen Rechtslage erheben dürfen, erklärt hierzu das BKA. Die abgefragten Informationen bezögen sich auf beobachtbares Verhalten und nicht auf Merkmale wie die Gesinnung oder Religiosität einer Person. Die Sachbearbeiter zögen möglichst viele Informationen zu Ereignissen aus dem Leben der Person heran, „die zum besseren Gesamtverständnis einer aktuell bestehenden Problemsituation notwendig sind“.