Seit mehreren Jahren wurde darüber diskutiert, nun soll es kommen: Die Bürgerschaft hat einem Antrag der Regierungsfraktionen zugestimmt, einen Ort zu schaffen „zum Gedenken an das Geschehen und zur Mahnung daran, dass niemand in polizeilicher Obhut einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung unterzogen werden, nachhaltig zu Schaden oder gar ums Leben kommen darf“. So steht es in dem Antrag.
In erster Linie ist damit ein Erinnerungsort für Laye-Alama Condé gemeint. Der Flüchtling aus Sierra Leona war am 7. Januar 2005 infolge eines sogenannten Brechmitteleinsatzes ums Leben gekommen. Für den Gedenkort in der Innenstadt sind insgesamt 60.000 Euro im Haushalt veranschlagt.
Wie die Fraktion der Grünen mitteilt, sind über 1000 Fälle bekannt, in denen die Polizei Bremen „mindestens seit 1992 bis Ende 2004 mutmaßlichen Drogenhändlern Brechmittel verabreichte“. Nach dem Tod Condés wurde diese zwangsweise Vergabe in Bremen ausgesetzt. In einem Urteil vom 11. Juli 2006 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass es sich dabei um eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung handelt, die gegen das Verbot der Folter in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.