Derzeit läuft die Prüfung, ob die Affenversuche an der Universität Bremen fortgesetzt werden können. Während die Uni davon ausgeht, dass die erneute Genehmigung zwingend ist, signalisieren die Regierungsfraktionen, dass sie strikt gegen die Versuche sind. Auch die CDU hat bekräftigt, sie stehe den Versuchen kritisch gegenüber. Für Donnerstag hat der Bremer Tierschutzverein zu einer Mahnwache vor dem Rathaus aufgerufen, wo am frühen Abend eine Feierstunde anlässlich der Uni-Gründung vor 50 Jahren stattfindet.
"50 Jahre Universität Bremen bedeuten auch viele Jahre qualvolle Tierversuche an Affen und anderen Tieren", schreibt der Tierschutzverein in einer Erklärung. Professor Andreas Kreiter führe seit über 23 Jahren Tierversuche durch. Der Tierschutzverein hat nach eigenen Angaben die zuständige Senatorin für Gesundheit, Claudia Bernhard (Linke), aufgefordert, den Antrag Kreiters für eine Fortsetzung der Versuche abzulehnen. Die Vorsitzende Brigitte Wohner-Mäurer sagt: "Diese Versuche sind eine Schande für die Universität und für die ganze Stadt Bremen. Es wird Zeit, auf tierversuchsfreie Alternativen umzusteigen."
Auch die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche, die ihren Sitz in Köln hat, klinkt sich in die Debatte ein. Der Verein kritisiere diese Versuche seit Jahren als besonders qualvoll und nutzlos für kranke Menschen. Vor dem Hintergrund des geänderten Tierschutzgesetzes sehe Ärzte gegen Tierversuche keine Grundlage für die erneute Genehmigung. In einer Mitteilung wird die Biologin Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin von Ärzte gegen Tierversuche, zitiert: „Vor dem Hintergrund der durch die EU erzwungenen Korrektur des Tierschutzgesetzes, das eine Abwägung zwischen ethischer Vertretbarkeit und hervorragender Bedeutung der Versuche verlangt, wäre eine Ablehnung des Verlängerungsantrags folgerichtig. Denn die Versuche gehen mit schwerem Leid für die Tiere einher, haben aber keinerlei Nutzen.“
Kreiter hatte in der Vergangenheit gegen das Versuchsverbot geklagt, das Bremen aussprechen wollte. 2014 bekam er vor dem Bundesverwaltungsgericht recht. Nach Einschätzung des Vereins haben sich aber die Entscheidungsgrundlagen durch die neuen Gesetze geändert.