Sechs Monate lang galt im Land Bremen eine Stallpflicht für Geflügel, nun wird diese vom Lebensmittelüberwachungs- Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) aufgehoben. Das teilte das Gesundheitsressort mit. Demnach dürfen die Tiere ab Sonntag, 9. Mai wieder zurück an die frische Luft. „Lediglich der Landkreis Cuxhaven und der Zweckverband Jade Weser warten aufgrund der in Küstennähe weiterhin nachgewiesenen Fälle von hochpathogener aviärer Influenza in Wildvogelbeständen und der in den Kreisen vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ab“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Gefahr der Geflügelpest sei zwar nicht vollständig gebannt, doch es gibt andere Gründe für die Aufhebung. „Die lange Aufstallungsphase hat das heimische Geflügel stark belastet, sodass bei der Güterabwägung in der jetzigen Situation der Tierschutzaspekt gegenüber einem unter Umständen noch vorhandenen Restrisiko ausschlaggebend war“, erklärte das Ressort. Darüber hinaus werden die Geflügelhalter gebeten, auch weiterhin Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und ihre Tiere nicht unter freiem Himmel zu füttern.
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