
Das Sozialressort muss sein Personal erheblich aufstocken, um eine neue bundesgesetzliche Regelung vor Ort umzusetzen. Nicht weniger als 70 neue Stellen hat Senatorin Anja Stahmann (Grüne) beantragt, weil die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die Anfang 2020 in Kraft tritt, einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursacht. Das Thema wird an diesem Dienstag den Senat beschäftigen.
Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz 2016 beschlossen, eine erste Stufe wurde bereits 2017 wirksam. Das Gesetz regelt die Leistungen für Behinderte neu, löst sie schrittweise aus dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfe“) heraus und fügt sie in das Sozialgesetzbuch IX („Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“) ein. Die Änderung soll vor allem dazu beitragen, die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken. Im Verwaltungsalltag löst sie zunächst einmal eine Menge Arbeit aus.
Ein Beispiel: Bislang werden Leistungen in stationären Wohnheimen für Behinderte in Form verschiedener Pauschalen gezahlt, unter anderem für Unterkunft und Verpflegung sowie für Gebäude- und Instandhaltungskosten. Künftig wird es keine solchen pauschalisierten Zahlungen für stationäre Wohnheime mehr geben. Vielmehr werden die Leistungen getrennt nach Existenzsicherung und Eingliederungshilfe in jedem Einzelfall erbracht.
„Deshalb sind unter anderem mehrere Tausend Bescheide noch in diesem Jahr neu abzufassen“, erläutert der Sprecher der Sozialbehörde, Bernd Schneider. Überhaupt verpflichtet das neue Gesetz die Sozialbehörde, zukünftig gemeinsam mit jedem einzelnen leistungsberechtigten Behinderten dessen Wünsche zu Ziel und Art der sogenannten Eingliederungshilfe zu ermitteln. Unter diesem Begriff versteht man zum Beispiel staatliche Hilfen zur Integration ins Berufsleben und zur Aufnahme einer Ausbildung, aber auch zur medizinischen Rehabilitation.
Um all den zusätzlichen Aufwand stemmen zu können, ist nach Berechnungen des Stahmann-Ressorts ein Beschäftigungsvolumen von 69,95 Vollzeitstellen erforderlich. 33 davon müssten sofort besetzt werden, der Rest mittelfristig. Entsprechend hoch ist der Finanzbedarf, der durch die Gesetzesänderung ausgelöst wird. Die Gesamtkosten für die knapp 70 Stellen werden von der Sozialbehörde mit 4,16 Millionen Euro pro Jahr angegeben. Hinzu kommen circa 678 000 Euro für die Ausstattung der zusätzlichen Arbeitsplätze. Laut Ressortsprecher Schneider hat Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) den Bedarf anerkannt.
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