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Nach Misshandlung in Bremer Pflegeheim
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Altenpflegerin angeklagt

Sönke Möhl und Helge Dickau 15.11.2012

Bremen. Wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen muss sich eine ehemalige Mitarbeiterin eines Bremer Altenheims vor Gericht verantworten. Der Sohn einer Heimbewohnerin hatte heimlich ein Video aufgenommen.

  • In Bremen gibt es 100 Altenpflegeheime mit 7800 Plätzen.
    In Bremen gibt es 100 Altenpflegeheime mit 7800 Plätzen. (dpa)

    Bremen. Gegen eine Mitarbeiterin des Pflegezentrums Forum Ellener Hof hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage erhoben. Ihr wird die Misshandlung einer 85-jährigen Patientin vorgeworfen. Der Sohn der an Demenz leidenden Frau hatte die Übergriffe heimlich mit einer Kamera dokumentiert. Das Video wird voraussichtlich das Hauptbeweismittel in dem Verfahren sein – trotz des Vorwurfs, es sei illegal entstanden. Der Anwalt des Sohnes sieht seinen Mandanten im Recht.

    Der Fall einer 85 Jahre alten Frau, die im Pflegezentrum Forum Ellener Hof misshandelt worden ist, geht jetzt vor Gericht. Gegen die beschuldigte Pflegerin ist jetzt Anklage erhoben worden, der Vorwurf lautet: Misshandlung von Schutzbefohlenen. Einen Verhandlungstermin hat das Amtsgericht Bremen noch nicht festgelegt. "Die Anklage ist am 10. November erhoben und der Angeklagten dann zugestellt worden", sagt Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

    Wie berichtet, war der Fall ans Licht gekommen, nachdem Detlef Westphal, der Sohn der an Demenz leidenden Frau, eine Kamera in deren Zimmer im Altenheim installiert hatte. Zuvor hatte seine Mutter sich wiederholt darüber beklagt, dass eine Pflegerin sie schlage und misshandle. Die Kamera-Aufnahmen zeigen, wie die Frau von ihrer Pflegerin gestoßen und an den Haaren gezogen wird. Der Vorfall hat sich nach Angaben des Heimbetreibers, der Hansa-Gruppe mit Sitz in Oldenburg, bereits im Juni ereignet. Nachdem die Heimleitung mit den Bildern konfrontiert wurde, entließ sie die Pflegerin sofort.

    Die Krux an der Sache: Die Videoaufnahmen sind heimlich entstanden. Das sei zwar im Grunde nicht erlaubt, aber auch nicht illegal, betont Hanno von Freyhold, der Anwalt Westphals. Denn in diesem Fall habe ein begründeter Verdacht bestanden, der die Aufnahmen rechtfertige. Zudem müssten Rechtsgüter abgewogen werden: Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Pflegerin mittels des Videos gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Patientin. "Letzteres wiegt schwerer", sagt der Anwalt.

    "Wir sind uns der Problematik bewusst", sagt Claudia Kück von der Staatsanwaltschaft. "Es ist zu diskutieren, ob das Video zu verwerten ist." Die Staatsanwaltschaft sei aber der Meinung, dass es "nicht vollkommen unverwertbar" sei und verweist ebenfalls auf die Rechtsgüterabwägung. Zudem gebe es noch ein weiteres Beweismittel, sagt Kück. Worum es sich dabei handelt, könne sie aber vor der Verhandlung nicht preisgeben. In Paragraf 225 des Strafgesetzbuches ist festgelegt, dass die Misshandlung von Schutzbefohlenen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet wird.

    Der aktuelle Fall ist laut Kück der erste in Bremen, in dem Gewalt in der Pflege mit Videoaufnahmen belegt wird. Verfahren zu Gewalt in der Pflege gab es allerdings immer wieder. Auch die Pflegerin, gegen die jetzt Anklage erhoben wird, sei schon vorher einmal von einer anderen Patientin angezeigt worden, sagt Hanno von Freyhold. Dieses Verfahren, in dem Aussage gegen Aussage stand, sei aber eingestellt worden. Diesmal wiegt die Beweislast schwerer. "Der Knackpunkt in diesem Verfahren wird wohl die Schuldzumessung werden", vermutet der Anwalt. "Die Pflegerin wird sich wahrscheinlich auf Überlastung oder Ähnliches berufen."

    Der Heimaufsicht in Bremen würden jedes Jahr etwa 500 Meldungen gemacht, sagte der Sprecher des Sozialressorts, Bernd Schneider. Bei einem geringen Teil gehe es um Gewalt. Er geht jedoch von weit mehr Fällen aus, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen. In Bremen gibt es 100 Altenpflegeheime mit 7800 Plätzen. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) hatte erschüttert auf den Fall reagiert. Die Bilder dokumentierten einen extrem rohen und würdelosen Umgang mit einem pflegebedürftigen Menschen. "Eine solche Behandlung Schutzbedürftiger ist durch nichts zu rechtfertigen", sagte sie den Mitgliedern der Sozialdeputation.

    Die Hansa-Gruppe startete inzwischen mit der Entwicklung des Projekts "Halt vor Gewalt" und reagiert damit auf den Vorfall in ihrer Einrichtung. Ähnliche Projekte anderer Betreiber hätten gute Ergebnisse gezeigt, sagte die Sprecherin des Unternehmens, Sigrid Laffin-Hommes. Was an konkreten Maßnahmen dahinter steckt, wollte sie gestern nicht sagen und verwies auf eine geplante Pressekonferenz in der kommenden Woche, bei der alle Fragen zu dem aktuellen Fall und zum Projekt "Halt vor Gewalt" beantwortet würden. Bislang hat es laut Laffin-Hommes bei der Hansa-Gruppe noch keine Projekte dieser Art gegeben. Für die Hansa-Gruppe sei der respektvolle und würdevolle Umgang mit den hilfebedürftigen Menschen ein Leitmotiv. "Sollte es dennoch einmal zum Fehlverhalten eines Mitarbeiters kommen, wird diesem mit den Mitteln des Arbeitsrechts konsequent entgegengetreten", so das Unternehmen.

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