
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei jungen Männern mehrere Fälle von schwerer Körperverletzung vor. Der Prozessauftakt war geprägt von Anträgen der Verteidigung, allen voran des Anwaltes von Valentin S., Horst Wesemann. Der forderte die Einstellung des Verfahrens und erhob schwere Vorwürfe gegen Justiz und Polizei.
Es bestehe der Verdacht, dass in diesem Verfahren einseitig gegen antifaschistische Kräfte ermittelt wurde. „ist die Justiz auf dem rechten Auge blind?“, fragte Wesemann, der zudem von „inkompetenten Ermittlungen“ sprach. Durch die gezielten Kampagnen aus Reihen von Justiz und Politik sei ein vorurteilsfreies Verfahren gegen seinen Mandanten außerdem ohnehin nicht mehr möglich. Über diesen Antrag wird das Gericht noch schriftlich entscheiden, kündigte der Vorsitzende Richter an. Ad hoc könne das Gericht keine hinreichenden Gründe erkennen, um das Verfahren sofort einzustellen.
Mehr als die Verlesung der Anklageschrift war am Donnerstag aber ohnehin nicht vorgesehen. Die Verhandlung wird am Montag, 1. Februar, um 9 Uhr fortgesetzt.
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