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Ausländerbehörde: Afghanische Flüchtlinge wurden überprüft

Jan Oppel 24.12.2016 1 Kommentar

Bei der Bremer CDU sorgt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für 89 Afghanen weiterhin für Unmut: Sie beantragte für Freitag eine Sondersitzung der Innendeputation.

  • Ausländeramt - Leiterin der Ausländerbehörde Bettina Scharrelmann
    Bettina Scharrelmann, Leiterin der Ausländerbehörde kann keinen Skandal erkennen. Jeder Einzelfall sei umfassend geprüft worden. (Frank Thomas Koch)

    Die Entscheidung der Bremer Ausländerbehörde, 89 Geflüchteten aus Afghanistan eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate zu erteilen, sorgt bei der Bremer CDU weiterhin für Unmut. Für Freitag hatte die Fraktion der Christdemokraten daher eine Sondersitzung der Innendeputation beantragt, um den Senat über die Hintergründe des Vorgangs zu befragen.

    Die Ausländerbehörde habe in einer „Hauruck-Aktion“ den Afghanen pauschal eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, sagte Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Was da auf Anweisung von oben abgelaufen ist, geht an jeglichen rechtlichen Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes vorbei.“ Weder die formalen Schritte seien eingehalten, noch seien die Menschen sicherheitsüberprüft worden.

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    Ohne Einzelfallprüfung könne aber niemand wissen, ob einzelne Personen schon einmal Straftaten begangen hätten oder ihre Identität stimme. „Es ist ungeheuerlich, wenn offenbar Personalmangel im Stadtamt zum Kriterium für Aufenthaltsgenehmigungen wird“, so Hinners. Hektische Pauschalentscheidungen zu Lasten einer rechtlich vorgegebenen Einzelfallprüfung seien unverantwortlich.

    Leiterin der Ausländerbehörde weist Vorwürfe zurück

    Den von Hinners vermuteten Skandal kann man vonseiten der Behörde nicht erkennen. Es habe sehr wohl eine umfassende Sicherheitsüberprüfung stattgefunden, erläuterte Bettina Scharrelmann, Leiterin der Ausländerbehörde. In jedem Einzellfall sei kontrolliert worden, ob bei der Polizei oder dem Landesamt für Verfassungsschutz Hinweise zu Straftaten oder möglichen Gefährdern vorlägen. Es habe auch keine Anweisung des Senats gegeben, ohne ausreichende Prüfung Aufenthaltstitel an die Afghanen zu verteilen. Sie selbst habe zwölf ihrer Mitarbeiter angewiesen, sich auf die Abarbeitung der Akten der Afghanen zu konzentrieren.

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    In den dafür vorgesehenen zwei Wochen, habe jeder Mitarbeiter ausreichend Zeit gehabt, die Akten gewissenhaft zu bearbeiten. Wegen der hohen Flüchtlingszahlen habe das Amt sich zunächst darauf konzentriert, die Geflüchteten aus Syrien mit den notwendigen Dokumenten auszustatten und die verwaltungstechnische Erfassung sicherzustellen. Andere Aufgaben, wie etwa die Prüfung des Aufenthaltsrechts der Afghanen, hätten zurückgestellt werden müssen. Erst im November sei das Stadtamt wieder in der Lage gewesen, diese Aufgabe wahrzunehmen.

    Insgesamt hätten daraufhin 89 von den 156 bisher geduldeten Afghanen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. In der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU-Fraktion hieß es, in drei Fällen hätte wegen begangener Straftaten eine solche Erlaubnis nicht erteilt werden können, bei den übrigen Fällen war die Identität der Betroffenen nicht geklärt oder die Afghanen – beziehungsweise deren Vormünder – hätten dem Stadtamt mitgeteilt, dass sie beabsichtigten, einen Asylantrag zu stellen.

    Bremer Senat hält Afghanistan für unsicher

    Der Grünen-Abgeordnete Björn Fecker bezeichnete die von Hinners vorgetragenen Vorwürfe als „Sturm im Wasserglas“. Die Behörde habe im Rahmen der geltenden Gesetze gehandelt. Auch Sofia Leonidakis (Linke) konnte keinen Skandal erkennen: „Wir sollten doch froh sein, dass in einer Bremer Behörde endlich Aktenberge abgearbeitet werden.“

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    Anders als die Bundesregierung ist der Bremer Senat der Auffassung, dass Afghanistan kein sicheres Herkunftsland ist. In 31 von 34 Provinzen hätten Nichtregierungsorganisationen Kampfhandlungen dokumentiert, hieß es in der Antwort des Senats auf die Anfrage der CDU-Fraktion. Ausreisen nach Afghanistan halte der Senat für unzumutbar.

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