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Fotos von NPD-Demo sollen Werder-Ultras überführen

Ralf Michel 26.02.2016 0 Kommentare

Hat eine Werder-Ultra, der aktuell vor Gericht steht, bei einer Demo in Rostock mit Steinen geworfen? Zeugen sagen aus, es gibt sogar Fotos - und doch ist die Beweisführung extrem schwierig.

  • Es klingt wie ein Traum für jede Ermittlungsbehörde: Bei einer Straftat macht ein Fotograf nicht nur Bilder vom Opfer, sondern auch vom Täter. Wie schwierig trotzdem die Beweisführung gegen den mutmaßlichen Täter sein kann, zeigt sich am Donnerstag, dem inzwischen siebten Verhandlungstag gegen die Werder-Ultras Valentin S. und Wesley S. vor dem Landgericht.

    Einer der Steinwerfer bei Protesten gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2014 in Rostock. Vor Gericht wird nun geprüft, ob es sich um einen der Angeklagten aus Bremen handelt. 
    Einer der Steinwerfer bei Protesten gegen den NPD-Aufmarsch am 1. Mai 2014 in Rostock. Vor Gericht wird nun geprüft, ob es sich um einen der Angeklagten aus Bremen handelt.  (Getty Images)

    Am 1. Mai 2014 gab es in Rostock einen Aufmarsch der NPD. Doch was das Gericht beschäftigt, ist eine kleine Gruppe Maskierter, die den NPD-Zug mit Steinen bewarf. Ein Stein traf einen 37-jährigen Politikwissenschaftler aus Hamburg, der das Geschehen im Auftrag des SPD-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern beobachtete. Der Mann wurde von einem Pflasterstein an der Brust getroffen und ging verletzt zu Boden.

    Dies alles hielt der Fotograf einer Bildagentur auf Bildern fest. „Ich habe einen der Steinwerfer fotografiert“, sagt er am Donnerstag als Zeuge vor Gericht aus. Den Flug des Steines habe er nicht verfolgt, aber im nächsten Augenblick gesehen, wie ein Mann von einem Stein getroffen zu Boden ging.

    Das Opfer selbst sagt ebenfalls vor Gericht aus. Ihm seien mehrere kleine Gruppen Vermummter in der Nähe des NPD-Zuges aufgefallen, die sich der Demonstration aggressiv und provozierend genähert hätten. Gegenseitige Beschimpfungen, abfällige Gesten, gereckte Fäuste..., nichts Ungewöhnliches soweit, er kenne dies von vielen ähnlichen Veranstaltungen. Doch dann seien Steine geflogen. Zumeist relativ kleine, bis auf den Pflasterstein, der ihn getroffen hat. Ob der Wurf gezielt ihm gegolten habe oder ob er nur zufällig Opfer geworden sei, könne er nicht sagen. Er habe die Gruppe aus der dieser Stein kam aber sogar selbst fotografiert und sei sich zu 80 bis 85 Prozent sicher, auf diesen Bildern auch den Werfer identifizieren zu können.

    Optische Übereinstimmung

    Was allerdings lediglich bedeutete, dass er meinte, denjenigen aus der Gruppe der Vermummten benennen zu können, der den Stein geworfen hat. Die angebliche Identifizierung der Angeklagten erfolgte erst später durch die Bremer Polizei. Sowohl das Opfer als auch der Agentur-Fotograf stellten ihre Bilder der Polizei in Rostock zur Verfügung. Die stellten sie in ein sogenanntes Mitfahndungsersuchen ihres Landeskriminalamtes und erhielten daraufhin unter anderem eine Rückmeldung aus Bremen. Hier meinten Polizisten, zwei der vermummten Täter erkannt zu haben – es sollen Valentin S. und Wesley S. sein.

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    Die Polizei in Rostock ermittelte daraufhin weiter. Unter anderem wurde eine Hausdurchsuchung bei den Angeklagten veranlasst, die als Wohngemeinschaft in Bremen leben. Ziel dabei war es, nach der Kleidung zu suchen, die die vermummten Steinwerfer auf den Bildern aus Rostock trugen, erläutert der zuständige Sachbearbeiter der Rostocker Polizei als Zeuge vor Gericht. Ein Großteil davon sei tatsächlich gefunden worden, zumindest habe es eine „hohe optische Übereinstimmung“ mit den gesuchten Sachen gegeben.

    Der Rostocker Polizist spricht im Gerichtssaal von Puzzlestücken, die zu einem Bild zusammengefügt werden konnten. Eines davon ist die Tatsache, dass sich Valentin S. am 1. Mai tatsächlich in Rostock aufhielt. Festgestellt wurde dies über eine Strafanzeige der Bundespolizei gegen ihn, nachdem er am Abend des Tages auf dem Bahnhof in Rostock abreisende NPDler angegangen haben soll. Die Beschreibung seiner Bekleidung durch die Bundespolizisten habe zu der Bekleidung eines der Vermummten auf den Fotos gepasst.

    Äußerliche Merkmale

    Ein weiteres Puzzleteil sei der geworfene Stein, erklärt der Polizist. Auf ihm sei eine DNA-Mischspur festgestellt worden, die mit Vergleichsmaterial aus der Wohnungsdurchsuchung abgeglichen wurde. Demnach käme Valentin S. als Spurenverursacher infrage.

    Bei Wesley S. führt die Polizei äußerliche Merkmale wie dessen Statur und Tätowierungen als Beweis für seine Beteiligung in Rostock ins Feld. Ob das nicht ein bisschen wenig für eine Identifizierung sei, fragt sein Anwalt, Jan Sürig. 18 bis 25 Jahre alt, kurze Haare, durchtrainiert mit kräftigen Oberarmen... „Das trifft doch auf jeden zweiten in der Ultra-Szene zu.“ Er habe vielmehr eine Reihe von Unterschieden zwischen der Person auf dem Foto und Wesley S. ausgemacht. Der Abstand zwischen Augen- und Haaransatz sei unterschiedlich, ebenso die Länge der Beine und die Muskulatur der Arme, zählt der Verteidiger auf und beantragt die Einholung eines biometrischen Gutachtens.

    In jedem Fall gehört werden ein DNA-Experte und ein Polizist, der bei der Wohnungsdurchsuchung dabei war – am nächsten Verhandlungstag, 3. März, ab 9 Uhr.

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    MaxHeinken am 14.04.2021 18:10
    Warum wird diese Ausgangssperre bloß so hoch gehangen?.
    Es hat doch sowieso nichts auf und Personenansammlungen, die es in der Vergangenheit ...
    Eilanträge gegen Test- und Maskenpflicht an Bremer Schulen
    Sknoe am 14.04.2021 18:09
    Sehr treffend;-)
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