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Neues Heimgesetz in Bremen
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Mehr Kontrolle für ambulante Pflegedienste

Sabine Doll 22.02.2017 0 Kommentare

Angehörigen-Vertretern und Politikern geht das neu gefasste Gesetz zur Überwachung von Pflegeheimen in Bremen noch nicht weit genug: Sie fordern mehr Schutz für die Bewohner.

  • Reinhard Leopold ist Gründer der Angehörigen-Initative
    Reinhard Leopold ist Gründer der Angehörigen-Initative "Heim-Mitwirkung". Er fordert Nachbesserungen im neu gefassten Heimgesetz. (Christina Kuhaupt)

    Eigentlich sollte an diesem Donnerstag in der Sozialdeputation das neu gefasste Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz debattiert und beschlossen werden. Senatorin Anja Stahmann (Grüne) wollte den Deputierten einen Entwurf vorlegen, in dem es um mehr Schutz für Bewohner in Pflegeeinrichtungen geht.

    Daraus wird nun erst einmal nichts. Nach einer Vorbesprechung mit den Fraktionen am späten Mittwochnachmittag war klar: Der Entwurf für das neue Heimgesetz fliegt von der Tagesordnung, die Debatte wird verschoben. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.

    Ein Beschäftigter müsse anwesend sein

    Vor allem die SPD meldet „an der einen und anderen Stelle Nachbesserungsbedarf an, weil dort der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner noch nicht weit genug geht“, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Deputationsvorsitzende, Klaus Möhle, dem WESER-KURIER. Eine dieser Stellen ist die Besetzung des Nachtdienstes in Pflegeeinrichtungen.

    In dem Heimgesetz-Entwurf heißt es dazu, dass während einer Nachtschicht in einer Einrichtung mit bis zu 50 Bewohnern mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter anwesend sein müsse. Für den SPD-Politiker ist das zu wenig: „Da müsste eine andere Lösung gefunden werden“, betont Möhle. „Im Prinzip ist der Entwurf nicht schlecht, aber wir wollen generell eine noch bessere Kontrolle von Pflegeeinrichtungen.“

    Reinhard Leopold ist vor allem der Umgang mit Einrichtungen, bei denen der Verdacht auf schwere Mängel in der Pflege droht oder besteht, ein Dorn im Auge. „Bisher ist es so, dass die Betreiber durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht der Sozialbehörde über Möglichkeiten zum Abstellen dieser Mängel zunächst beraten, beraten und beraten werden. Bis Sanktionen erfolgen, können Bewohner durch diese Pflegemängel zu Schaden kommen“, kritisiert der Gründer der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“.

    „Im Prinzip ist der Entwurf nicht schlecht.“ Klaus Möhle, SPD

    Als Beispiel nennt er den Fall einer Pflegeeinrichtung in Kirchhuchting, bei der sich diese kostenlose Beratung über fast zwei Jahre hingezogen habe, bis die Heimaufsicht eine vorübergehende Schließung verfügt hätte. „Diese kostenlose Beratung steht aber nach wie vor in dem Gesetzentwurf, sie gehört ersatzlos gestrichen.

    Setzen solche Heime bei nachgewiesenen Mängeln die geforderten Vorgaben der Aufsichtsbehörde nicht um, muss es viel schneller zu wirkungsvollen Sanktionen kommen statt einer weiteren und weiteren Beratung“, fordert Leopold. Es gebe Heimbetreiber, die genau darauf spekulierten. „Das fördert den Missbrauch.“

    Das wird in der Sozialbehörde anders gesehen, sie will die Beratung beibehalten: Werde gleich mit Sanktionen begonnen, könne eher die Tendenz bei betroffenen Pflegeeinrichtungen entstehen, dass Mängel kaschiert würden, begründet Behördensprecher Bernd Schneider. „Mit der Folge, dass die Mängel schwerer zu entdecken sind.“ Durch die Beratung werde ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, auf dessen Basis besser an Mängeln gearbeitet werden könne.

    Heimgesetz-Entwurf mit "einigen sehr guten Ansätzen"

    „Diese Chance würde riskiert, wenn die Beratung aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird“, betont Schneider. Leopold, der zudem Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) in Bremen ist, hält das für einen großen Fehler: Straftäter würden auch nicht von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richtern beraten, sondern müssten mit einer Bestrafung für Vergehen rechnen.

    Wie der sozialpolitische Sprecher der SPD sieht aber auch er „einige sehr gute Ansätze“ in dem Heimgesetz-Entwurf aus der Sozialbehörde. Nach Informationen des ­WESER-KURIER sollen danach ambulante Betreuungsdienste künftig besser kontrolliert werden als bisher. Seit einigen Jahren gibt es die Entwicklung, dass ambulante Dienste zunehmend auch in stationären Einrichtungen die Pflege von Bewohnern übernehmen.

    Auf diese Entwicklung soll mit dem Gesetz reagiert werden, indem diese Dienste künftig ihre Pflegedokumentationen offenlegen müssen. Außerdem müssen sie den Informationen zufolge auch nachweisen, dass ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Aufsichtsbehörde soll zudem auch das Recht haben, die Bewohner in den Einrichtungen aufzusuchen und die Qualität der Pflege zu kontrollieren.

    Wohn- und Betreuungsaufsicht soll erste Anlaufstelle sein

    Auch beim Verdacht auf Mängel und Beschwerden über die ambulante Pflege im häuslichen Bereich soll die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig erste Anlaufstelle sein. Je nach Sachverhalt werde der Fall an die zuständigen Stellen wie Pflegekassen oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, heißt es in dem Entwurf. Dafür war die Heimaufsicht bislang nicht zuständig.

    Eine weitere Neuerung: Das neu gefasste Gesetz verpflichtet die Einrichtungen dazu, gemeinsam mit den Bewohnerbeiräten ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten und einen Verantwortlichen für das Thema zu benennen. Zudem müssen die Heime „zulässige Formen des Freiheitsentzugs“ dokumentieren und regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, wie es heißt.

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