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Meldeämter verkaufen Adressen

Antje Stürmann 26.08.2013 9 Kommentare

Bremen. Geht es um Adresshandel, ist schnell die Rede von dubiosen Firmen. Was kaum einer weiß: Die Meldebehörden verkaufen persönliche Daten der Bürger – an jeden, der sie haben möchte.

  • Adressen von Meldeämtern zu bekommen, ist kein Problem. In Bremen werden dafür mindestens sechs Euro verlangt.
    Adressen von Meldeämtern zu bekommen, ist kein Problem. In Bremen werden dafür mindestens sechs Euro verlangt. (Dpa)

    Bremen. Geht es um Adresshandel, ist schnell die Rede von dubiosen Firmen und geschäftstüchtigen Unternehmen. Was kaum einer weiß: Seit Jahrzehnten verkaufen die Meldebehörden persönliche, zu administrativen Zwecken erhobene Daten – an jeden, der sie haben möchte.

    Beim Einwohnermeldeamt geht es mitunter zu wie im Laden um die Ecke: "Sechs Euro bitte. Danke, hier die gewünschten Auskünfte." Sechs Euro, soviel sind in Bremen Name, Adresse und Doktorgrad Wert. Möchte jemand wissen, ob die betroffene Person verheiratet ist, wie ihr früherer Name lautete, wie viele Kinder sie hat oder wo ihr Ehepartner wohnt, muss der Nachfragende zehn Euro berappen und ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Erst ab 2015 sieht das neue Bundesmeldegesetz vor, dass Bürger dem Verkauf ihrer Daten zustimmen müssen.

    Imke Sommer
    Marita Wessel-Niepel (Petra Stubbe)

    Indem sie die Daten ihrer Einwohner verscherbeln, erzielen die Städte offenbar seit Jahrzehnten ganz legal zusätzliche Einkünfte. Rund 200000 Euro nimmt zum Beispiel die Stadt Bremen jährlich mit dem Verkauf von Adressdaten ein. Eine Erhebung Ende der 1990er Jahre hatte ergeben, dass die Meldebehörde der Hansestadt täglich rund 500 Anfragen von Behörden, öffentlichen Stellen, Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen erhält.

    Begründung nicht nötig

    Adresshandel, das ist nicht mehr nur eine Sache geschäftstüchtiger Unternehmen. Jeder darf die Daten eines anderen kaufen. Es reicht ein schriftlicher Antrag beim Einwohnermeldeamt. Grundsätzlich bedürfe es "keiner Begründung für das Auskunftsersuchen", bestätigt die Leiterin des Bremer Stadtamtes, Marita Wessel-Niepel. Wer möchte, zeigt seinen Ausweis, die "Ware" darf er oder sie sofort mitnehmen. Fragen stellen die städtischen Angestellten nur, wenn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist. Bezahlt wird per Verrechnungsscheck.

    "Wollen Sie mehr als nur die Adresse haben, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen", schränkt eine Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes am Telefon ein. Ein berechtigtes Interesse liege vor, wenn zum Beispiel eine Ex-Mitbewohnerin die Mietkaution einbehalten hat. "Das müssen Sie mit geeigneten Dokumenten belegen", so der Leiter des Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamtes, Horst Keipke.

    Von den Nachforschungen bekommt die Ex-Mitbewohnerin nichts mit: "Nein, nein, die wird nicht informiert", beteuert die Dame am Telefon. Da müsste die Ausgespähte schon selber beim Amt anfragen, bestätigt Bremens Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Imke Sommer. Bereits vor fünf Jahren hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in seinem Tätigkeitsbericht gefordert, die datenschutzrechtliche Position der Meldepflichtigen müsse verbessert werden. Insbesondere, weil das Meldewesen "Daten über alle Bewohner des Bundesgebietes sammelt und für administrative Zwecke zur Verfügung stellt". Originärer Zweck sei es, Identität und Wohnsitz der Einwohner festzustellen und zu registrieren. Schaar forderte auch, dass alle Meldedaten bei den jeweiligen kommunalen Meldeämtern und unter deren Verantwortung bleiben sollten. Außerdem müsse das Auskunftsrecht der Betroffenen gestärkt werden, denn diese könnten heute "kaum noch erkennen, an welche Stellen Meldedaten fließen". Vor knapp einem Jahr rügten schließlich sogar die Bürgermeister großer ostdeutscher Städte das gültige Melderecht und erklärten, die Bürger sollten ausdrücklich einwilligen müssen, bevor ihre Daten weitergegeben werden.

    Das gültige Gesetz unterstützt das Ausspionieren anderer: "Der Gesetzgeber wollte das offensichtlich so, damit Gläubiger ihre zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen können", erläutert Imke Sommer. Als problematisch beschreibt sie nicht das private Herumschnüffeln. Das Recht auf Melderegisterauskunft werde so massiv von Adresshändlern ausgenutzt, dass es vor einigen Jahren im Bremer Amt "verwaltungstechnisch nicht mehr möglich war, alle Nachfragen zu bedienen", geschweige denn zu prüfen, wer da eigentlich wessen Daten kauft. Inzwischen hat die Bremer Behörde einen Teil des Adresshandels "automatisiert", wie Amtsleiterin Wessel-Niepel sagt. Ein "Online-Abrufverfahren zum Melderegister" erleichtere die Arbeit.

    Wer auf der anderen Seite keine Lust auf die Schnüffeleien hat, muss sie dennoch erdulden: Seine Daten sperren und damit vor den Zugriffen anderer schützen lassen kann nur, wer einen triftigen Grund hat. Dazu müssen Rechtsgüter wie "Leib, Leben oder die persönliche Freiheit bedroht sein", erklärt Frederick Richter. Er ist Präsident der Stiftung Datenschutz, die im Januar von der Bundesregierung gegründet wurde. In der Regel, so Horst Keipke, treffe das auf Politiker bestimmter Richtungen zu oder auf Polizeibeamte, "die in Zusammenhang mit einem großen Strafverfahren aufgetreten sind und sich danach Drohungen ausgesetzt sehen". Keine Werbung zu wollen, sei kein Grund für eine Sperre.

    In Bremen unterbinden derzeit nur 2437 der 550 406 Einwohner die Weitergabe ihrer Daten. "Die Anforderungen für einen Sperrvermerk sind hoch", gibt die Bremer Datenschutzbeauftragte zu. Trotzdem rät Sommer allen aktiv zu werden. "Der Gesetzgeber toleriert, dass es Einzelabfragen gibt und die Sperre nur schwer möglich ist. Das wird auch 2015 mit dem neuen Bundesmeldegesetz nicht viel besser werden."

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