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32-Jähriger kassierte Nachnahmegebühr
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Paketzusteller behält 1800 Euro ein

Jan-Felix Jasch 06.12.2016 0 Kommentare

Das Gericht entschied, das Verfahren gegen den Paketzusteller vorläufig einzustellen. Denn es blieb unklar, ob die Unterschlagungen nur aus Unwissenheit wegen schlechter Einarbeitung geschehen waren.

  • Der Paketzusteller muss den Schaden begleichen.
    Der Paketzusteller muss den Schaden begleichen. (dpa)

    Ein Paketzusteller hat zwischen April und Mai 2015 insgesamt knapp 1800 Euro unterschlagen. Ob das aus Unwissenheit geschah oder ob er sich gezielt bereichern wollte, blieb am Montag vor dem Amtsgericht unklar. Somit kam der 32-Jährige glimpflich davon, das Verfahren wurde gegen eine Auflage eingestellt: Er muss den entstandenen Schaden begleichen.

    Der Angeklagte hat den Status der Pakete im System seines Arbeitgebers, einem Paketzustelldienst, geändert. Pakete, die zunächst per Nachnahme bezahlt werden sollten, waren nicht mehr als solche gekennzeichnet. Bei der Zustellung kassierte der Beschuldigte trotzdem den fälligen Betrag, lieferte ihn jedoch nicht ab. Dem Beschuldigten wurde zunächst Betrug in zehn Fällen zur Last gelegt.

    Die erbeuteten Summen schwankten zwischen 30 Euro und mehr als 600 Euro. Der 32-Jährige zeigte sich vor Gericht kooperativ und äußerte sich ausführlich zu den Vorwürfen. Mit seinem damaligen Arbeitgeber hat er sich auf eine Rückzahlung des fehlenden Betrages geeinigt. Bereits seit Oktober 2015 bezahlt er monatlich 50 Euro ab.

    Angeklagter schlecht eingearbeitet?

    Die Umstände des Falles sind jedoch nicht so klar, wie es zunächst erschien. Das Gericht befand, dass der Angeklagte den Empfänger des Paketes nicht geschädigt habe, da er sogar Quittungen ausstellte. Es könne sich also lediglich um eine Unterschlagung des Geldes handeln, und nicht, wie es in der Anklageschrift hieß, um einen Betrug.

    Der Angeklagte schilderte weiterhin, dass er nicht gewusst habe, wo er das eingesammelte Geld bei seinem Arbeitgeber abzugeben habe. Mehrere Kollegen hätten ihn falsch informiert, und er sei auch nicht ausführlich genug eingearbeitet worden. Zum Zeitpunkt der Vorkommnisse sei er schließlich erst wenige Tage für den Paketzustelldienst tätig gewesen.

    Des Weiteren soll sich der Angeklagte nicht mit dem Scanner ausgekannt haben, den die Firma verwendet. Dadurch sei es zu den Vorfällen gekommen. Auf dem Scanner gibt man den Nachnahmebetrag und den Namen des Kunden ein.

    Verfahren vorläufig eingestellt

    Anschließend scannt man das Paket, und dann unterschreibt der Kunden auf dem Scanner. Auch eine Quittung wird dabei produziert. 30 bis 40 dieser Scanner seien über Nacht in einem Raum gelagert worden, am Morgen habe jeder Zusteller einfach ein Gerät genommen, berichtet der Angeklagte. Man arbeitete also nur selten mit dem gleichen Scan-Gerät.

    Angesichts der unklaren Vorgänge bei dem Arbeitgeber des Angeklagten und seiner umfangreichen Kooperation entschied das Gericht, das Verfahren gegen den Mann vorläufig einzustellen. Allerdings erhielt der Beschuldigte die Auflage, der Rückzahlung des Betrages weiterhin nachzukommen.

    In den kommenden sechs Monaten muss der 32-Jährige die Rückzahlung genau dokumentieren und jeden Monat beim Amtsgericht nachweisen. Sollte er das tun, wird das Verfahren eingestellt. Außerdem wird auch kein Eintrag in der Akte des 32-Jährigen vorgenommen.

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