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Poker um Müllabfuhr geht in neue Runde

Jürgen Theiner 12.08.2016 0 Kommentare

Der Vertrag zwischen Bremen und der ENO läuft 2018 aus. Jetzt geht es um die Neuordnung der Abfallentsorgung - und die Frage, was sie den Bürger kostet.

  • Der Vertrag zwischen Bremen und der ENO läuft aus. Jetzt geht es um die Neuordnung der Abfallentsorgung - und die Frage, was sie den Bürger kostet.

    Wer übernimmt in Zukunft die Straßenreinigung? 
    Wer übernimmt in Zukunft die Straßenreinigung?  (dpa)

    Die Neuordnung der städtischen Abfallentsorgung geht in die nächste Phase. Muss sie auch, denn bis 2018 sollen die neuen Strukturen stehen, die an die Stelle des auslaufenden Vertrages zwischen der Stadt und der Nehlsen-Tochter Entsorgung Nord (ENO) treten. Es geht um die Frage, wer in anderthalb Jahren die Müllabfuhr, den Winterdienst und die Straßenreinigung übernimmt – und letztlich auch, was das die Bürger kostet. Die Richtung der Strukturreform ist dabei vorgegeben: Die öffentliche Hand soll wieder mehr Einfluss gewinnen, Stichwort: Rekommunalisierung.

    Vor der Sommerpause hatte die Politik bereits erste Pflöcke eingeschlagen. Beschlossen wurde, dass die Stadt die Erledigung der genannten Aufgaben einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) überträgt, einer staatsnahen Unternehmensform also.

    Unter diesem Dach soll das operative Geschäft von zwei Gesellschaften abgewickelt werden, an denen die AöR jeweils mit einer Minderheitsbeteiligung von 49,9 Prozent beteiligt wäre. Der größere Part von 50,1 Prozent an den GmbHs ist privaten Partnern zugedacht. Das europaweite Ausschreibungsverfahren dieser Leistungen steht noch aus.

    Gesetzesentwurf birgt Zündstoff

    Die nächste Aufgabe besteht nun darin, den rechtlichen Rahmen für die AöR zu zimmern. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich schon in der Vergangenheit lautstark als Sachwalter von rund 300 ENO-Beschäftigten betätigt, die sich von der Rekommunalisierung eine Stärkung ihrer Position erhoffen. Für die Gründung der AöR existiert nun seit Kurzem ein Gesetzentwurf, der die politischen Gremien noch nicht erreicht hat. Das Dokument, das dem WESER-KURIER exklusiv vorliegt, birgt Zündstoff, so viel ist klar.

    Das fängt mit der Frage an, wer die AöR – also das Steuerungsinstrument einer teilweise rekommunalisierten Abfallwirtschaft – kontrolliert. Der Gesetzentwurf aus dem Haus des Umweltsenators sieht einen sechsköpfigen Verwaltungsrat vor. Vorgeschlagene Zusammensetzung: je ein Vertreter von Senat und Arbeitnehmern sowie vier von der Bürgerschaft bestimmte Mitglieder. Verdi passt das gar nicht, wie Bezirksgeschäftsführer Rainer Kuhn auf Anfrage zu Protokoll gibt. Seine Ansage ist klar: „Wir wollen eine volle Parität von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.“

    Als problematisch dürfte sich nach Einschätzung von Beobachtern auch ein Passus des Gesetzentwurfs erweisen, welcher der AöR eine eigene Personalhoheit zubilligt. Damit wären rund 300 jetzige ENO-Beschäftigte nach einem möglichen Wechsel in die AöR im Jahr 2018 keine städtischen Arbeitnehmer im engeren Sinne. Rekommunalisierung sieht anders aus, findet man in Gewerkschaftskreisen. Doch diesen Namen verdient die von Rot-Grün auf den Weg gebrachte Reform ohnehin nicht mehr, urteilt Rainer Kuhn. Er ist allerdings entschlossen zu versuchen, noch an der ein oder anderen Stelle Einfluss auf die Gestaltung der AöR zu nehmen.

    Kein Rückkaufsrecht der Betriebsflächen

    Gut möglich, dass ihm das gelingt, denn die Stadt könnte in den nächsten anderthalb Jahren noch auf die  Kompromissbereitschaft der Arbeitnehmerseite angewiesen sein. Vor allem, weil das gesamte Projekt unter erheblichem Zeitdruck steht. Rechtlich sollen die AöR und die beiden GmbHs bereits zum 1. Januar 2018 scharf geschaltet werden, der praktische Entsorgungsbetrieb ein halbes Jahr später von der ENO auf die neuen Strukturen übergehen.

    Bis dahin sind noch mehrere Hürden zu nehmen – nicht nur die rechtliche  Ausgestaltung und die Auswahl privatwirtschaftlicher Partner. Weitere wichtige Details bedürfen einer Klärung. Beispiel: Die vormals städtischen Betriebsflächen, die die Stadt vor 18 Jahren an die ENO verkaufte. In den Verträgen wurde damals kein Rückkaufsrecht der Stadt fixiert. Sollte die Nehlsen-Tochter bei der Ausschreibung des 50,1-Prozent-Anteils an der Abfallentsorgungs-GmbH nicht zum Zuge kommen, könnte sie sich querlegen, und die Stadt müsste sich neue Flächen suchen.

    Politik entscheidet über die Kosten

    Was der Senat vor diesem Hintergrund also absolut nicht gebrauchen kann, sind Verzögerungen des Reformprozesses durch taktische Manöver der Arbeitnehmerseite. An dieser Stelle kommt eine weitere wichtige Frage ins Spiel. Für die beiden Betriebsgesellschaften (Abfallbeseitigung und Straßenreinigung/Winterdienst) ist eine Tarifbindung politisch zugesagt. Allerdings blieb bisher offen: Welcher Tarif soll gelten? „Das muss noch von der Politik entschieden werden“, sagt Umweltstaatsrat Ronny Meyer auf Anfrage.

    Infrage kommen der für die Arbeitgeberseite günstigere Tarif des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), den Verdi lieber sähe. Das hätte ganz konkrete Auswirkungen auf die Frage, wie teuer Müllentsorgung und Straßen-/Winterdienst für die Bürger ab 2018 werden. Würde sich die Politik an dieser Stelle die Kooperation der Arbeitnehmerseite erkaufen, wäre klar, wer die Reform bezahlt.

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