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Am Arbeitsplatz eine Cannabis-Plantage mit gut einem Dutzend Pflanzen betreiben – wie darf man den Hanf-Züchter beschreiben? Als mutig, dreist, naiv? Vermutlich treffen mindestens diese drei Bezeichnungen zu. Erst recht wenn es sich bei dem Arbeitsplatz um eine Bundeswehr-Kaserne mitten in der Stadt handelt. Und erst recht, wenn neben Soldaten auch noch die Feuerwehrschule, Flüchtlinge – und die Bremer Verkehrspolizei auf dem Gelände untergebracht sind. Das Risiko, bei Pflege und Ernte der Pflanzen entdeckt zu werden, sollte angesichts dieser besonderen und dichten Besiedlung recht groß sein.
Von dieser Gefahr hat sich ein Bundeswehr-Soldat der Scharnhorst-Kaserne in Huckelriede nicht abschrecken lassen – und wenigstens mehrere Wochen ist er mit seinem gewagten Unternehmen unentdeckt geblieben: Mitten auf dem Gelände hat der Soldat in einem Gebäude eine Cannabis-Plantage betrieben. Das bestätigt die Sprecherin des Landeskommandos Bremen, Stefanie Kullick, dem WESER-KURIER. „Es handelt sich um 13 Pflanzen und dementsprechend um einen Kleinstumfang.“
Aufgeflogen sei der Soldat in der Woche vor Ostern. Bei Umbauarbeiten in dem Gebäudeteil der Kaserne, in dem sich die Plantage befand. Weitere Soldaten seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht darin verwickelt. Ebenfalls seien keine weiteren Anlagen auf dem Gelände gefunden worden, erklärt die Bundeswehr-Sprecherin. Wie die Plantage über einen so langen Zeitraum unentdeckt bleiben konnte, dazu konnte die Sprecherin keine Auskunft geben. Die gesamte Kaserne sei überwacht. Der Vorfall sei sofort an die Polizei weitergegeben worden.
Skuriller Fall
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in dem skurrilen Fall aufgenommen und kann erste Details zu dem Fund mitteilen. Danach hat der Soldat seine Cannabis-Anlage offenbar mindestens rund drei Monate in der Scharnhorst-Kaserne betrieben. „Die Pflanzen standen kurz vor der Ernte, man geht von einem Wachstumszyklus von rund zwölf Wochen aus“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Petra Meyer. Mindestens. Denn: Die Plantage könnte auch bereits deutlich länger in Betrieb sein. Bislang sei nicht geklärt, ob dies die erste Cannabis-Ernte gewesen wäre, so Meyer. „Die Ermittlungen laufen noch.“
Entdeckt wurde die Plantage nach Auskunft der Staatsanwaltschaft am 23. März, dem Mittwoch vor Ostern. Ein Feldwebel habe festgestellt, dass sein Schlüssel zu einem Raum in der Kaserne nicht mehr passt. „Er hat das überprüft und es hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte das Schloss ausgewechselt hat und somit nur noch er über einen Schlüssel zu dem Raum mit den Cannabis-Pflanzen verfügte“, so Meyer.
Die Aufzucht und Pflege von Cannabis-Pflanzen bis zur Ernte ist recht aufwendig, auch wenn es sich um sogenannte Kleinanlagen mit wenigen Exemplaren handelt. Die Grower, wie Cannabis-Gärtner sich selbst nennen, benötigen dafür spezielle Ausrüstung und vor allem auch Zeit. Lichtdauer und -intensität, Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Luftstrom müssen optimal abgestimmt sein, damit nach der Blütephase die Ernte eingefahren werden kann. Diese Phase setzt in freier Natur erst im Spätsommer ein, Grower simulieren das durch einen kürzeren Licht-Dunkel-Zyklus von jeweils zwölf Stunden. Dafür muss das entsprechende Equipment wie Lampen, Lüfter und Ventilatoren angeschafft und aufgebaut werden. Und: Die Pflanzen müssen regelmäßig gegossen werden. Ansonsten droht eine Missernte.
"Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr"
Deshalb stellt sich die logische Frage, ob der bislang einzige Beschuldigte das überhaupt allein bewerkstelligen konnte. Gab es einen oder sogar mehrere Co-Grower, die an Wochenenden, Urlaubstagen oder bei Krankheit eingesprungen sind und sich um die geheime Plantage in der Bundeswehr-Kaserne gekümmert haben? „In diese Richtung wird ermittelt“, bestätigt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. „Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich aber um einen Beschuldigten.“
Nächste Frage: Hat der Soldat nur für den Joint zum Eigenbedarf produziert? Oder sollte die Ernte verkauft werden? Und an wen? Dazu kann die Staatsanwaltschaft noch nichts mitteilen, die Ermittlungen seien noch in vollem Gang. „Fest steht jedoch, dass es sich nach dem Betäubungsmittelgesetz um eine nicht-geringe Menge handelt“, so Meyer. Für das drohende Strafmaß sei vor allem auch die Konzentration des sogenannten Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) in dem Cannabis ausschlaggebend. Diese sei noch nicht bestimmt, weil die Cannabis-Blüten derzeit noch getrocknet werden müssten, so Meyer. „Angesichts einer nicht-geringen Menge kann man aber von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr ausgehen“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Der Fund in der Scharnhorst-Kaserne fällt mitten in eine öffentliche Debatte über die eingeschränkte Cannabis-Freigabe im kleinsten Bundesland: Rot-Grün will unter anderem den Anbau geringer Mengen zum Eigenbedarf künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgen. Allerdings handelt es sich um den Anbau in den eigenen vier Wänden – und nicht am Arbeitsplatz. Und er soll auf zwei oder drei Pflanzen beschränkt sein.
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Im Garten gibt es immer was zu tun. Unsere Redakteurin Patricia Brandt begleitet das Gartenjahr mit einem Augenzwinkern in ihrer Kolumne. Inzwischen ist die 100. WESER-KURIER-Gartenkolumnen erschienen. Sie schildert die Ängste und Sorgen des Hobbygärtners und nimmt Marotten auf die Schippe.
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Aus wehrmedizinischen Gründen sind mir Cannabis-Soldaten lieber als Äthanol-Liebhaber. Denn Alkohol macht agressiver, während THC beruhigt.
Ich plädiere für eine milde Strafe der/die Missetäter.
LEGALIZE IT! Weil tot saufen kann man sich, tot kiffen nicht.