
Der Anti-Terror-Einsatz am Sonnabend wirft Fragen auf. Zwischen der öffentlichen Terrorwarnung und der Razzia im Islamischen Kulturzentrum lagen mehrere Stunden. Haben Innenbehörde und Staatsanwaltschaft möglicherweise tatverdächtigen Islamisten genug Zeit verschafft, um Waffen zu verstecken? Diese Kritik wurde unter anderem von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission und der Bremer CDU geäußert.
Staatsanwaltschaft und Polizei dementieren den Vorwurf in einer gemeinsamen Mitteilung. Es heißt darin, die Innenbehörde habe nach Eingang eines Hinweises auf einen Terroranschlag „in aller Eile“ weitere Schritte mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt.
Weil das Islamische Kulturzentrum am Breitenweg bereits unter polizeilicher Beobachtung gestanden habe, sei eine rasche Durchsuchung weder aus „strafprozessualer Sicht noch aus polizeipräventiven Gesichtspunkten“ zulässig gewesen.
Am Freitagabend seien den Sicherheitsbehörden Hinweise zugespielt worden, wonach vier Ausländer sich in Bremen mit zwei potentiellen Waffenhändlern treffen wollten. Darüber habe die Polizei den zuständigen Staatsanwalt am selben Abend informiert.
Um die tatverdächtige Gruppe einzufangen, wurde zu diesem Zeitpunkt, so heißt es in der Mitteilung, „mit verdeckten Maßnahmen“ gearbeitet. Aufgrund des Hinweises auf einen Terroranschlag haben sich die Beteiligten am Sonnabendmorgen schließlich entschlossen, die Innenstadt mit einem Polizeiaufgebot zu schützen.
Die CDU-Fraktion will eine Sondersitzung von Innendeputation und Justizausschuss, um das zu klären.
Die Bremer CDU-Fraktion hebt die Durchsuchung unterdessen auf die politische Ebene und hat eine Sondersitzung von Innendeputation und Rechtsausschuss beantragt. Fraktionschef Thomas Röwekamp verlangte am Mittwoch Aufklärung, ob es zu Verzögerungen beim Durchsuchungsbeschluss gekommen ist.
Nach Angaben von Staatsanwaltschaft und Polizei gab es keinen Zeitverlust. Die Staatsanwaltschaft habe gegen 16 Uhr am Sonnabend einen Durchsuchungsbeschlusses für die teilweise religiös genutzten Räume des IKZ beantragt. Die Durchsuchung begann um 18.30 Uhr.
"Eine Durchführung der Durchsuchung wegen "Gefahr in Verzug" war weder aus strafprozessualer Sicht noch aus polizeipräventiven Gesichtspunkten zulässig und erforderlich, weil das IKZ fortlaufend unter polizeilicher Beobachtung stand", teilten beide Behörden in einer gemeinsamen Erklärung mit. Auf diese Weise sei gewährleistet gewesen, dass niemand das IKZ unerkannt betreten noch verlassen konnte.
Die Durchsuchung hätte nach Röwekamps Überzeugung bereits zu dem Zeitpunkt stattfinden müssen, als die Polizei ihre Präsenz in der Innenstadt am Samstagmorgen massiv verstärkt hatte. "So hatten Terroristen, die sich mutmaßlich im IKZ aufhielten, genug Zeit, selbst samt den Waffen zu verschwinden", spekulierte Röwekamp. (mit Material von dpa)
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