
Die privaten und gesetzlichen Krankenkassen werden keine Einladungen mehr für Corona-Impfungen an Versicherte mit Vorerkrankungen schicken. Das Bremer Gesundheitsressort hat das Verfahren seit Ostern vollständig ausgesetzt und wird es nach jetzigem Stand auch nicht wieder aufnehmen. Menschen mit Vorerkrankungen, denen deswegen per Impfverordnung eine hohe Priorität für Impfungen zuerkannt wird, sollen jetzt vollständig durch Impfungen bei niedergelassenen Ärzten erreicht werden. Einladungen werden aber weiterhin an alle über 70 Jahre verschickt, sowie an die aus berufliche Gründen Impfberechtigten.
Mit einem gewissen Aufwand hatte die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) bisher die Linie verfolgt, Vorerkrankte über die Krankenkassen ins Impfzentrum einzuladen. Die Kassen sollten die Betroffenen aufgrund der ihnen vorliegenden Abrechnungsdaten identifizieren und anschreiben. In Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung in Bremen wollte man auf diese Weise verhindern, dass Patienten in großer Zahl in die Arztpraxen strömen, um sich für eine Impfberechtigung Atteste über ihre Vorerkrankungen zu besorgen. Eigens dafür wurde die Impfverordnung geändert, die zunächst ausschließlich ärztliche Bescheinigungen als Nachweis einer Vorerkrankung vorsah.
Das alles ist mit dem Impfstart in den Hausarztpraxen hinfällig geworden. Gleichwohl gelten auch für die Ärzte die Prioritäten der Impfverordnung. Darum appellieren Gesundheitsressort und Kassenärztliche Vereinigung an alle Patienten, die Praxen nicht aktiv mit Anfragen zu Terminen zu überhäufen. Die Ärzte seien aufgefordert, ihre Patienten gemäß der Priorisierung gezielt für Impfungen anzusprechen, so lange der Impfstoff begrenzt bleibt.
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