
Der eigene Kühlschrank als Zeuge vor Gericht: Was wie eine Szene aus einem Science-Fiction-Film daherkommt, könnte in Deutschland bald Wirklichkeit werden. Zumindest sinnbildlich. Denn geht es nach den Innenministern von Bund und Ländern, dann sollen intelligente und internetgesteuerte Haushaltsgeräte künftig als Beweismittel bei der Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden dürfen – etwa bei der Aufklärung von Mordfällen, Raub und terroristischen Bedrohungslagen.
Mittlerweile kann man fast jedes Haushaltsgerät als smarte Version kaufen. Staubsauger oder Kaffeemaschinen, die auf Ansage jeden Wunsch erfüllen? Klingt erstmal praktisch. Dabei sammeln sie rund um die Uhr personenbezogene Daten. Diese digitalen Spuren als Beweismittel zu nutzen, scheint denkbar einfach, keine Frage. Was aber ist mit dem Anspruch auf Privatsphäre? Smart-Home-Geräte dürfen nicht zu selbst erworbenen Spionen mutieren.
Aus Sicht der Verbraucher kommt der Vorstoß des Innenministeriums zurecht zurecht einer wachsenden Bedrohung und schwindenden Privatsphäre gleich. Denn, das sollte Union und SPD klar sein: Es gibt keinen Ort, an dem das Vertrauen in den Schutz persönlicher Daten wichtiger ist als im eigenen Zuhause.
Ob Bahnhof, Marktplatz, Weserstadion oder Schlachte: Das Bremer Stadtbild hat sich im Laufe der Zeit erheblich verändert. Wir berichten über vergessene Bauten, alte Geschichten und historische Ereignisse.
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Genau wegen dieser ...