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Antragsstau bei Pflegehilfen in Bremen

Norbert Holst 09.04.2019 4 Kommentare

Die CDU-Fraktion ist mit einer Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage in der Stadtbürgerschaft unzufrieden. Schon seit längerer Zeit gebe es einen Bearbeitungsstau, kritisieren die Christdemokraten.

  • Hilfen zur Pflege: Darunter fallen auch Treppenlifte. Sie ermöglichen zum Beispiel, dass Pflegebedürftige länger in ihrer Wohnung bleiben können.
    Hilfen zur Pflege: Darunter fallen auch Treppenlifte. Sie ermöglichen zum Beispiel, dass Pflegebedürftige länger in ihrer Wohnung bleiben können. (Daniel Naupold/dpa)

    „Wir sind noch nicht zufrieden“, sagt Sigrid Grönert, die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Es geht um die Antwort zu einer kleinen Anfrage an den Senat in der Stadtbürgerschaft. Demnach gibt es bei den sogenannten Hilfen zur Pflege einen beträchtlichen Bearbeitungsrückstau. Bei den stationären Leistungen beträgt die Bearbeitungsdauer bis zu neun Monaten, heißt es in der Antwort des Senats. Für Grönert ist dieser Zustand „unhaltbar“. Zudem mangele es in der Antwort des Senats an Transparenz.

    Die Bearbeitungsrückstände betreffen Menschen, die auf ambulante oder stationäre Pflege angewiesen sind. Das vordergründige Ziel: Die Hilfen zur Pflege sollen es ermöglichen, dass die Betroffenen möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können. Ist jemand nicht pflegeversichert, oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Hilfen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches – es regelt die Sozialhilfe – in Betracht.

    Drei Fragen an den Senat

    Das kann zum Beispiel Personen betreffen, die dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind, aber nur vorübergehend pflegebedürftig sind. Oder auch Menschen, die in einem Heim gepflegt werden und den Eigenanteil nicht bezahlen können. Pro Jahr sind es 3500 bis 4000 Fälle, die in diese Kategorie fallen. Die Nettoausgaben für diese Menschen beliefen sich im Jahr 2017 in Bremen und Bremerhaven zusammen auf rund 40 Millionen Euro.

    Die CDU hatte Mitte März drei Fragen an den Senat gerichtet: Wie hoch ist der Bearbeitungsrückstau? Wie lange dauert es, bis ein Antrag durchschnittlich beschieden ist? Und wie bewertet der Senat den Rückstau? Laut schriftlicher Antwort des Senats gibt es offenbar gravierende Unterschiede der Situation in der ambulanten und in der stationären Pflege. So sieht der Senat für den ambulanten Bereich keine Bearbeitungsrückstände, während es in der stationären Pflege „einen Rückstand von aktuell 274 nicht abschließend bearbeiteten Anträgen“ gebe. Vor einem Jahr lag der Stau bei 270 Anträgen.

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    Beträchtliche Unterschiede gibt es auch bei der Bearbeitungsdauer. In der ambulanten Pflege beträgt sie zwei bis drei Monate. Aktuelle Fälle bei den stationären Leistungen sind in der Regel nach rund vier Monaten bearbeitet. Bei den Altfällen indes beträgt die Bearbeitungszeit rund neun Monate. Klare Antwort des Senats: „Die Bearbeitungszeiten für Fälle in der stationären Pflege sind zu lang.“ Allerdings sei der Fachdienst Stationäre Leistungen, der die Anträge bearbeitet, zu Jahresbeginn umorganisiert worden. Die Rückstandsbearbeitung werde „insbesondere durch Einsatz eines Sonder-Arbeitsteams intensiviert“. Ziel: Bis Ende des dritten Quartals 2019 soll der Antragsstau abgearbeitet sein, spätestens aber bis zum Ende des Jahres.

    Der Senat betont in seiner Antwort auf die CDU-Anfrage aber auch, dass die Versorgung der betroffenen Menschen nicht unten den Rückständen leide. „Die Dauer der Bearbeitung hat in der Regel auf die pflegerische Versorgung für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen kaum Auswirkungen.“ So könnten sich die Träger der Pflegeheime direkt an das Sonderteam wenden, um bei Bedarf kurzfristige Lösungen zu vereinbaren – etwa wenn es um Kostenzusagen gehe. Und auch in der ambulanten Pflege können „im Eilverfahren Pflegemaßnahmen innerhalb von wenigen Tagen eingesetzt werden“, heißt es vom Senat. Dabei kann es sich beispielsweise um Unterstützung bei der Körperpflege oder den Einbau eines Treppenliftes handeln.

    "Da tritt ein Gefühl der Verunsicherung auf"

    „Seit Ewigkeiten türmt sich das auf“, beklagt Grönert vor allem die Situation im stationären Bereich. So habe laut der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU aus dem März 2018 die Bearbeitungsdauer noch bei sechs Monaten gelegen, jetzt betrage sie neun. Und das sogenannte Sonderteam, das die Altfälle aufarbeiten soll,  besteht nach den Erkenntnissen der CDU-Politikerin lediglich aus zwei Mitarbeitern, die zusammen auf 23 Arbeitsstunden in der Woche kommen. „Kein Wunder, dass es ewig dauert“, lautet ihr Fazit.

    Nach Darstellung der sozialpolitischen Sprecherin sind auch die Heimleitungen von den langen Bearbeitungszeiten zunehmend genervt. „Da tritt ein Gefühl der Verunsicherung auf“, erklärt Grönert. Sie will die künftige Entwicklung bei den Hilfen zur Pflege weiterhin beobachten. „Ich bleibe am Ball –auch wenn es mühsam ist“, sagt die Christdemokratin.

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