
Am Dienstagabend hatte starker Marihuanageruch im Steintor die Polizei auf die Spur einer nicht den Corona-Bestimmungen entsprechenden Versammlung gebracht. Insgesamt 16 Männer hatten sich in einem Café versammelt. Die Beamten schlossen den Laden und schrieben Anzeigen nicht nur wegen der bei einer Durchsuchung der Räume entdeckten Drogen und Spielautomaten. Sondern eben auch wegen der Verstöße gegen die Coronaverordnung, laut der Cafés und Restaurants im Moment nicht öffnen dürfen. Der Vorfall – nur einer von vielen in den vergangenen Wochen und Monaten, in denen sich Bremerinnen und Bremer nicht an die Pandemie-Spielregeln gehalten haben.
In der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes sind im Oktober 664 Anzeigen mit Corona-Bezug eingegangen. Im November waren es wesentlich mehr, nämlich 3348 Anzeigen. Das sind in einem Monat mehr, als im gesamten Zeitraum zwischen März und Mitte Oktober zusammengenommen geschrieben wurden (3333 Anzeigen laut Innenressort). Und diese 3348 Anzeigen sind, wie das Ordnungsamt mitteilt, noch nicht die Gesamtzahl der im November wegen Corona-Verstößen ausgestellten Anzeigen: „Aufgrund der Vielzahl und Prioritätensetzung konnten noch nicht alle Anzeigen erfasst werden.“ Ein Vergleich mit Vor-Corona-Zeiten: Im November 2019 hatte die Bußgeldstelle insgesamt 61 Bescheide mit Zahlungsaufforderungen in die Post gegeben.
„Die Anzahl der diesjährigen Anzeigeneingänge bis zum jetzigen Zeitpunkt hat sich ungefähr versechsfacht“, sagt Amtsleiter Uwe Papencord. „Die Belastung im Zuständigkeitsbereich der Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten ist extrem hoch.“ Im Moment tragen vier Mitarbeiterinnen den Anzeigenberg ab, unterstützt werden sie seit November von vier studentischen Hilfskräften, die jeweils für vier Monate in dem Referat angeheuert haben. Zum 14. Dezember stoßen drei weitere feste Mitarbeiter hinzu, und zu Beginn des Jahres zwei weitere. Außerdem soll die im Moment nicht besetzte Stelle der Referatsleitung in Kürze ebenfalls besetzt werden.
Wie viele der eingegangenen Anzeigen in den vergangenen Wochen in Bußgeldbescheide umgewandelt wurden, ist laut dem Ordnungsamt nicht so einfach darzustellen, weil statistisch nicht erfasst wird, welcher Tag oder Zeitraum mit den Bescheiden sanktioniert wurde. Im Zeitraum von März bis Oktober waren es den Angaben des Innenressorts zufolge rund 311.000 Euro gewesen, die Maskenmuffel und andere „Corona-Sünder“ insgesamt für Verletzungen der Regeln hatten zahlen müssen. Das Geld fließt nach Angaben von Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), in den Haushalt, dort aber in keinen speziellen Corona-Topf.
Dass sie trotz einer Anzeige nicht zahlen müssen, darauf sollten Übertreter der Regeln nicht hoffen. Die Polizei und der Ordnungsdienst haben im Vorfeld die Möglichkeit, es bei geringfügiger Regelübertretung bei einer Verwarnung zu belassen. „In der Regel wird aus einer Anzeige ein Bußgeldbescheid“, heißt es aus dem Ordnungsamt.
Laut Rose Gerdts-Schiffler werden durchschnittlich zehn Prozent der Bußgeldverfahren entweder durch die Bußgeldstelle eingestellt, etwa bei fehlerhaften Anzeigen oder in speziellen Einzelfällen oder von Gerichten. Wie lange das Ordnungsamt längstens Zeit hat, die Verstöße zu verfolgen, hängt von der Höhe der Geldbuße ab. Laut dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten verjähren Letztere nach sechs Monaten, wenn sie mit bis zu 1000 Euro sanktioniert wurden. Für Ordnungswidrigkeiten mit höheren Geldbußen liegen die Fristen je nach Betrag gestaffelt zwischen einem und drei Jahren.
Die Corona-Bußgelder
Am teuersten kann es laut dem Corona-Bußgeldkatalog für Schulen werden. Wenn sie sich nicht an die Pflicht halten, ein Hygienekonzept vorzulegen, kann das mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Verstöße gegen Quarantäne-Bestimmungen, zum Beispiel die Wohnung zu verlassen oder wenn Infizierte Besuch empfangen, können Bußgelder zwischen 400 und 4000 Euro nach sich ziehen. Wer sich nicht an die Maskenpflicht an den ausgewiesenen Orten hält, muss in Bremen 50 Euro zahlen, in Niedersachsen kann es zwischen 100 und 150 Euro kosten. Organisatoren von Veranstaltungen können bei Verletzungen der Pflichten mit Strafen zwischen 250 und 2500 Euro belegt werden (Teilnehmer: 50 bis 200 Euro).
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